
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hat die Bundesregierung zur Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung Stellung genommen. Dabei geht sie auch auf das geplante Bundestariftreuegesetz ein.
Die Fraktion Die Linke wollte wissen, ob sich aus dem geplanten Bundestariftreuegesetz (BTTG) auch eine Pflicht für Unternehmen mit Bundesbeteiligung ergibt, sich tariftreu zu verhalten.
Die Bundesregierung erklärte hierzu, das BTTG knüpfe an das Vergaberecht an und regele zusätzliche Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Für die Anwendung des Gesetzes sei es nicht relevant, wer ein Angebot im Rahmen des Vergabeverfahrens abgegeben habe – eine Differenzierung zwischen Bundesunternehmen und anderen Unternehmen erfolge nicht.
Keine aktuelle Gesamtaufstellung zur Tarifbindung
Die Abgeordneten fragten zudem nach der Anzahl der Unternehmen mit Bundesbeteiligung, die tarifgebunden sind, sich an Tarifverträge anlehnen oder ohne Tarifbindung operieren. Eine aktuelle Gesamtaufstellung hierzu liege nicht vor, so die Bundesregierung. Eine Aktualisierung der im Jahr 2023 vorgelegten Daten habe in der kurzen Frist nicht geleistet werden können.
Angaben zu den Bundesunternehmen könnten den jährlichen Beteiligungsberichten entnommen werden, die öffentlich zugänglich seien.
Parlamentarische Kontrolle bei Minderheitsbeteiligungen begrenzt
In einer Vorbemerkung erläuterte die Bundesregierung, dass bei Minderheitsbeteiligungen zwischen einem staatlichen und einem unternehmerischen Verantwortungsbereich zu unterscheiden sei. Die parlamentarische Kontrolle erstrecke sich lediglich auf den staatlichen Verantwortungsbereich. Fragen zum Abschluss von Tarifverträgen, für die ein solches Unternehmen selbstständig verantwortlich ist, lägen bei Minderheitsbeteiligungen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Bundesregierung.
Die Beantwortung der Kleinen Anfrage beziehe sich daher auf die Bundesunternehmen mit unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen.
Hintergrund
Die Fragesteller verwiesen in ihrer Anfrage auf die 2024 aktualisierten Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes. Danach soll die Geschäftsführung von Bundesunternehmen nicht nur die Zahlung tarif- und gesetzeskonformer Löhne sicherstellen, sondern auch im Rahmen der Auftragsvergabe vertraglich absichern, dass Dienstleister ihre Beschäftigten tarif- und gesetzeskonform entlohnen.
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung
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