
Das Umweltbundesamt hat einen Beschaffungsleitfaden für Elektrofahrräder (Pedelecs 25) veröffentlicht. Er richtet sich an öffentliche Auftraggeber und enthält Empfehlungen zur Einbeziehung von Umweltaspekten in Vergabeverfahren.
Der im Dezember 2025 veröffentlichte Leitfaden gilt für Elektrofahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb und einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW, die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zulassungsfrei sind. Einspurige Lastenräder fallen ebenfalls in den Geltungsbereich.
Grundlage für die Kriterien sind das Umweltzeichen Blauer Engel für Elektrofahrräder DE-UZ 197 (Ausgabe Juni 2015), die EU-Batterieverordnung und aktuelle DIN-Normen. Da das Umweltzeichen ausgelaufen ist, können keine Produkte mehr zertifiziert werden. Die Kriterien des ehemaligen Umweltzeichens lassen sich jedoch in Ausschreibungen heranziehen.
Anforderungen an Reparierbarkeit und Lebensdauer
Der Leitfaden formuliert unter anderem Anforderungen an die Reparierbarkeit. Demnach müssen wesentliche Ersatzteile – etwa Motor, Schaltung und Akku – mindestens sieben Jahre ab dem erstmaligen Inverkehrbringen der letzten Einheit des Modells verfügbar sein. Die Ersatzteile müssen zu angemessenen Preisen auch einzeln angeboten werden.
Akkus müssen von Endnutzern mit haushaltsüblichen Werkzeugen oder von unabhängigen Fachleuten während der Lebensdauer des Elektrofahrrads entfernt und ausgetauscht werden können.
Anforderungen an Akkus
Für die Akkus sieht der Leitfaden zwei alternative Ausschlusskriterien vor: Entweder gewährt der Anbieter eine erweiterte Garantieleistung von mindestens 48 Monaten, wobei der Akku nach 48 Monaten oder 500 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent aufweisen muss. Alternativ müssen die Akkus nach 800 Konditionierungszyklen eine Restkapazität von mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Bemessungskapazität aufweisen.
Sicherheitsanforderungen und stoffbezogene Vorgaben
Die Elektrofahrräder müssen hinsichtlich ihrer mechanischen und elektrischen Sicherheit die Anforderungen verschiedener europäischer Normen erfüllen, darunter DIN EN 15194 für elektrisch unterstützte City-Fahrräder und DIN EN 17860 für Lastenfahrräder.
Für Lenkergriffe, Schaltgriffe und Sättel gelten stoffbezogene Anforderungen. Grenzwerte sind unter anderem für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) festgelegt. Phthalate, die auf der REACH-Kandidatenliste genannt sind, dürfen in diesen Bauteilen nicht enthalten sein.
Anbieterfragebogen als Arbeitshilfe
Der Leitfaden wird von einem Anbieterfragebogen begleitet, der auf www.beschaffung-info.de veröffentlicht ist. Er kann als Anlage zur Leistungsbeschreibung verwendet werden und soll sowohl Vergabestellen bei der Angebotsprüfung als auch Bietern bei der Nachweisführung als Hilfestellung dienen.
Quelle und Links
Der Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrrädern (Pedelecs 25) kann hier heruntergeladen werden.
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Titelbild: Jürgen Polle – Pixabay


