Zwei der drei Gesetzentwürfe zur öffentlichen Beschaffung warten auch in der aktuellen Sitzungswoche auf ihre weitere Behandlung im Bundestag. Das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr wird am Freitag im Bundesrat behandelt.

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Nach wie vor ist weder das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge noch das Tariftreuegesetz auf der Tagesordnung der heute beginnenden Plenarsitzungen zu finden.

Weiterhin Streit um die Tariftreue?

Damit scheint eine Klärung der Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern bislang nicht erfolgt zu sein. Presseberichten zufolge gingen den Unionsfraktionen Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie zu weit, die vorsehen, dass das Arbeitsministerium Tarifarbeitsbedingungen per Rechtsverordnung festlegen können soll, wenn lediglich eine Seite den Antrag stellt, also entweder die Gewerkschaft oder der Arbeitgeberverband. CDU und CSU bestehen darauf, dass Anträge nur von den Tarifparteien gemeinsam gestellt werden können.

Wie The Pioneer berichtete, bringen Vertreter von Wirtschaftsverbänden nun das NRW-Modell als Vorbild ins Spiel. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte am 9. Dezember einen Gesetzentwurf zur Tarifentgeltsicherung bei öffentlichen Vergaben des Landes beschlossen. Der Entwurf gilt als bürokratieärmer als vergleichbare Entwürfe wie der aus der Bundesregierung.

Nächster möglicher Termin: Ende Februar

Weitergehen kann es erst in vier Wochen mit der dritten Sitzungswoche des Bundestags in diesem Jahr vom 23. bis zum 27. Februar. Frühester Termin zum Inkrafttreten des Vergabebeschleunigungsgesetzes ist weiterhin der 1. April: Laut vorliegendem Entwurf soll das Gesetz am Datum des ersten Tages des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Bundesrat berät beschleunigte Beschaffung für die Bundeswehr

Beschlossen hat der Bundestag am 15. Januar den Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr mit einem Änderungsantrag (21(9)155) von CDU/CSU und SPD. Dieser sieht vor, Eingriffsrechte in Umwelt- und Flächennutzung wie den Ausbau der Windenergie nahe Luftverteidigungsradaren zu entschärfen. So sollen beispielsweise die Folgen des Gesetzes auf den Ausbau von Windenergieanlagen geprüft werden.

In seiner kommenden Sitzung am 30. Januar wird der Bundesrat das Gesetz im zweiten Durchgang beraten. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer kann also allenfalls Einspruch einlegen. Nach Verkündigung des Gesetzes werden wir den entsprechenden Beitrag aktualisieren.

Öffentliche Anhörungen der Ausschüsse

Bereits am 10. November fanden öffentliche Anhörungen der beiden Gesetzentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags statt.

Beschaffungen für die Bundeswehr

Die deutsche Rüstungsindustrie habe die geplanten schnelleren Beschaffungen für die Bundeswehr „uneingeschränkt begrüßt“, wie „Heute im Bundestag“ die Anhörung zum Rüstungsbeschaffungsgesetz paraphrasiert.

Prof. Dr. Michael Eßig von der Universität der Bundeswehr in München erklärte, die Instrumente zur Stärkung der Innovationsbeschaffung seien prinzipiell zu begrüßen: „Die vorgeschlagenen Instrumente des Gesetzes erweitern den Handlungsspielraum der Beschaffungsorganisation.“ Eßig, der auf dem fünften Vergabesymposium zur Analyse von Daten in der Beschaffung referieren wird, unterstrich die Notwendigkeit, dass das Gesetz jetzt für den gesamten Bedarf der Bundeswehr gelte und nicht nur für Militärausrüstung im engeren Sinne.

Vergabebeschleunigung

Die Debatte um das Vergabebeschleunigungsgesetz kreist im Wesentlichen um die Losvergabe und im Zusammenhang damit um die Mittelstandsfreundlichkeit. Nachdem sich auf dem Deutschen Baugewerbetag bereits Bundeskanzler Friedrich Merz dafür aussprach, dass das Vergaberecht mittelstandsfreundlich wird, warnten Vertreter der Bauindustrie, enge Anwendungsvoraussetzungen und die Kopplung an das Infrastruktur-Sondervermögen würden kaum Erleichterungen bei der Vergabe und anschließenden Umsetzung von Infrastrukturvorhaben bewirken.

Prof. Dr. jur. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München lobte hingegen den Entwurf: Die beabsichtigte Vereinfachung und Beschleunigung gelinge. Er betonte aber die Bedeutung des Losverfahrens für mittelständische Betriebe. Wenn großvolumige Vorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert würden, insgesamt und nicht in Teilen vergeben werden würden, bestehe die Gefahr einer Einschränkung des Wettbewerbs. „Es ist empirisch belegt, dass mehr Wettbewerb stattfindet, wenn ich mehr Lose habe“, erklärte Burgi. Das Losverfahren bedeute „mehr Angebote, mehr Auswahl, mehr Qualität und mehr Preiswettbewerb“. Burgi wird ebenfalls auf dem nächsten Vergabesymposium sprechen und das neue EU-Vergaberecht kritisch unter die Lupe nehmen.

Tariftreue

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 3. November eine Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) durchgeführt.

Zustimmung und Ablehnung verteilten sich dabei recht erwartbar auf die Tarifpartner: Während die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) das Vorhaben grundsätzlich ablehnte, kritisierten die Gewerkschaften vor allem Details wie den Schwellenwert von 50.000 Euro, unterhalb dessen das Gesetz nicht angewendet werden soll, und die Nichtanwendung für Aufträge der Bundeswehr bis Ende 2032.

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