Kaweh Mansoori

Wie im Oktober angekündigt, hat die hessische Landesregierung eine Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes initiiert. Höhere Wertgrenzen und eine neue Tariftreueregelung machen laut einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums den Kern der Reform aus.

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Höhere Wertgrenzen

Liefer- und Dienstleistungen sollen künftig bis 100.000 Euro, Bauleistungen bis 750.000 Euro ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt beauftragt werden können. Bislang lag die Wertgrenze einheitlich bei 10.000 Euro.

Im Bereich der Bauleistungen seien diese neuen Wertgrenzen „im bundesweiten Vergleich einmalig“, wie der Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Kaweh Mansoori, betonte. Bei Liefer- und Dienstleistungen vertrete Hessen zusammen mit Bayern und Brandenburg die Spitzenposition.

Tariftreue und „vereinfachte Angebotserstellung“

Regelungen zur Tariftreue sollen künftig ab einem Auftragswert von 20.000 Euro greifen. Sie werden auf juristische Personen des privaten Rechts ausgeweitet.

Für Bauleistungen soll ein vorgelagertes „Präqualifizierungsverfahren Tarif“ eingeführt werden, das Unternehmen alle drei Jahre durchlaufen müssen, um zu belegen, dass sie tarifgerecht bezahlen.

Damit sollen die bislang bei jedem Auftrag notwendigen Einzelnachweise entfallen. Beim „Präqualifizierungsverfahren Eignung“ wird die Laufzeit ebenfalls auf drei Jahre verlängert. Beide Bescheinigungen sollen zukünftig auch gleichzeitig erworben werden können.

Bestbieterprinzip und Kontrollen

Mit Einführung des Bestbieterprinzips wird nur noch der Bestbieter nachweisen müssen, dass die Angaben in seinem Angebot zutreffen. Mansoori dazu: „Wir setzen bewusst auf Vertrauen in die Unternehmen. Wer tarifgerecht zahlt, soll unkompliziert zum Zug kommen können. Das entlastet die öffentlichen Auftraggeber und schafft faire Wettbewerbsbedingungen.“

Um dieses Vertrauen abzusichern, plant das Land eine Stärkung von Kontrollen und die Erhöhung der Kontrolldichte bei Nachunternehmerketten. Auch sollen Kommunen bei Bedarf mit einer eigenen Kontrollgruppe unterstützt werden.

Zeitplan und FAQ

Das Gesetz durchläuft zunächst eine Verbändeanhörung, woran sich das parlamentarische Verfahren anschließt. Wir ergänzen diesen Beitrag, sobald der eigentliche Gesetzentwurf vorliegt, sowie im Fall weiterer konkreter Verfahrensschritte.

Eine FAQ zum neuen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) bietet das Wirtschaftsministerium hier.

Titelbild: Peter Jülich / HMWVW