Auch in der ersten Sitzungswoche des Bundestags im neuen Jahr standen die Gesetzentwürfe zur Vergabebeschleunigung sowie zur Bundestariftreue nicht auf der Tagesordnung. Die beschleunigte Beschaffung für die Bundeswehr wurde hingegen auf den Weg gebracht.

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Bundeswehrbeschaffung: Kompromiss steht

Für Donnerstag, den 15. Januar, sieht die Tagesordnung derzeit die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr vor. Die Befassung stand durchaus infrage: Noch am Freitag berichtete unter anderem Politico aus „Parlamentskreisen“, dass das Gesetz wegen offener Streitfragen von der Tagesordnung genommen werden soll.

Diese sind inzwischen beigelegt: Wie „Heute im Bundestag“ berichtet, hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in seiner Sitzung am Mittwoch dem Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr zugestimmt. Das Gesetz soll am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden. Ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, Eingriffsrechte in Umwelt- und Flächennutzung wie den Ausbau der Windenergie nahe Luftverteidigungsradaren zu entschärfen. So sollen beispielsweise die Folgen des Gesetzes auf den Ausbau von Windenergieanlagen geprüft werden.

Mögliches Inkrafttreten des Vergabebeschleunigungsgesetzes: 1. April

Die Gesetzentwürfe zur Vergabebeschleunigung und zur Bundestariftreue sind offenbar nach wie vor strittig, finden sich zumindest nicht auf der Tagesordnung des Plenums. Hier gehen den Unionsfraktionen Presseberichten zufolge Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie zu weit, die vorsehen, dass das Arbeitsministerium Tarifarbeitsbedingungen per Rechtsverordnung festlegen können soll, wenn lediglich eine Seite den Antrag stellt, also entweder die Gewerkschaft oder der Arbeitgeberverband. CDU und CSU bestehen darauf, dass Anträge nur von den Tarifparteien gemeinsam gestellt werden können.

Weitergehen kann es frühestens am 26. Januar, dem Auftakt der nächsten Sitzungswoche. Damit bleibt der 1. April 2026 frühester Termin zum Inkrafttreten des Vergabebeschleunigungsgesetzes, denn laut vorliegendem Entwurf soll das Gesetz am Datum des ersten Tages des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Das Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Öffentliche Anhörungen der Ausschüsse

Am 10. November fanden öffentliche Anhörungen der beiden Gesetzentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags statt.

Beschaffungen für die Bundeswehr

Die deutsche Rüstungsindustrie habe die geplanten schnelleren Beschaffungen für die Bundeswehr „uneingeschränkt begrüßt“, wie „Heute im Bundestag“ die Anhörung zum Rüstungsbeschaffungsgesetz paraphrasiert.

Prof. Dr. Michael Eßig von der Universität der Bundeswehr in München erklärte, die Instrumente zur Stärkung der Innovationsbeschaffung seien prinzipiell zu begrüßen: „Die vorgeschlagenen Instrumente des Gesetzes erweitern den Handlungsspielraum der Beschaffungsorganisation.“ Eßig, der auf dem fünften Vergabesymposium zur Analyse von Daten in der Beschaffung referieren wird, unterstrich die Notwendigkeit, dass das Gesetz jetzt für den gesamten Bedarf der Bundeswehr gelte und nicht nur für Militärausrüstung im engeren Sinne.

Vergabebeschleunigung

Die Debatte um das Vergabebeschleunigungsgesetz kreist im Wesentlichen um die Losvergabe und im Zusammenhang damit um die Mittelstandsfreundlichkeit. Nachdem sich auf dem Deutschen Baugewerbetag bereits Bundeskanzler Friedrich Merz dafür aussprach, dass das Vergaberecht mittelstandsfreundlich wird, warnten Vertreter der Bauindustrie, enge Anwendungsvoraussetzungen und die Kopplung an das Infrastruktur-Sondervermögen würden kaum Erleichterungen bei der Vergabe und anschließenden Umsetzung von Infrastrukturvorhaben bewirken.

Prof. Dr. jur. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München lobte hingegen den Entwurf: Die beabsichtigte Vereinfachung und Beschleunigung gelinge. Er betonte aber die Bedeutung des Losverfahrens für mittelständische Betriebe. Wenn großvolumige Vorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert würden, insgesamt und nicht in Teilen vergeben werden würden, bestehe die Gefahr einer Einschränkung des Wettbewerbs. „Es ist empirisch belegt, dass mehr Wettbewerb stattfindet, wenn ich mehr Lose habe“, erklärte Burgi. Das Losverfahren bedeute „mehr Angebote, mehr Auswahl, mehr Qualität und mehr Preiswettbewerb“. Burgi wird ebenfalls auf dem nächsten Vergabesymposium sprechen und das neue EU-Vergaberecht kritisch unter die Lupe nehmen.

Tariftreue

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 3. November eine Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) durchgeführt.

Zustimmung und Ablehnung verteilten sich dabei recht erwartbar auf die Tarifpartner: Während die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) das Vorhaben grundsätzlich ablehnte, kritisierten die Gewerkschaften vor allem Details wie den Schwellenwert von 50.000 Euro, unterhalb dessen das Gesetz nicht angewendet werden soll, und die Nichtanwendung für Aufträge der Bundeswehr bis Ende 2032.

Quelle und Links