
Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Dezember 2025 einen neuen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gartengeräten veröffentlicht. Im Fokus stehen Lärmschutz, der Verzicht auf Verbrennungsmotoren und die Langlebigkeit von Akkus. Für Vergabestellen bietet die Publikation wichtige Textbausteine und Kriterien für kommende Ausschreibungen.
Öffentliche Auftraggeber tragen eine besondere Verantwortung, wenn es um die Pflege von Parks, Grünanlagen und Friedhöfen geht. Neben der reinen Funktionalität rücken Lärm- und Emissionsschutz zunehmend in den Mittelpunkt der Leistungsbeschreibungen. Gerade in Wohn- und Erholungsgebieten werden die Arbeitsgeräusche von Laubsaugern, Heckenscheren oder Rasenmähern oft als erhebliche Belastung wahrgenommen.
Der neue Leitfaden des UBA greift genau hier an und definiert ambitionierte Standards, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Orientierung am Blauen Engel (DE-UZ 206)
Inhaltlich stützt sich der Leitfaden auf die Vergabekriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für Gartengeräte in der Fassung von 2024 (DE-UZ 206). Damit setzt das UBA Standards, die strenger sind als die bloße Einhaltung der Outdoor-Richtlinie (2000/14/EG).
Für Beschaffer bedeutet dies konkret, dass Umweltkriterien rechtssicher in die Vergabeunterlagen integriert werden können, indem auf die technischen Spezifikationen des Umweltzeichens Bezug genommen wird.
Die zentralen Aspekte des Leitfadens umfassen:
- Lärmreduktion: Signifikante Senkung der Schallemissionen zum Schutz von Anwohnern und Anwendern.
- Schadstofffreiheit: Strenge Anforderungen an die verwendeten Materialien.
- Kreislaufwirtschaft: Vorgaben zur Recyclingfähigkeit der Gerätekonstruktion.
- Akkutechnologie: Anforderungen an die Qualität, Langlebigkeit und vor allem die langfristige Verfügbarkeit von Ersatzakkus.
Faktisches Aus für Verbrennungsmotoren in der grünen Beschaffung
Ein entscheidendes Signal sendet der Leitfaden in Bezug auf die Antriebsart: Verbrennungsmotorbetriebene Gartengeräte sind im Geltungsbereich des Leitfadens nicht mehr enthalten.
Da benzinbetriebene Geräte die weiterentwickelten Lärm- und Emissionskriterien des Blauen Engels nicht erfüllen können, empfiehlt das UBA faktisch den vollständigen Umstieg auf akkubetriebene oder kabelgebundene Alternativen für die öffentliche Hand. Dies dürfte Auswirkungen auf die Bedarfsplanung vieler kommunaler Bauhöfe haben, die ihre Flotten nun konsequent elektrifizieren müssen, um „grün“ zu beschaffen.
Praxishilfe: Anbieterfragebogen inklusive
Um den Aufwand für Vergabestellen zu minimieren, liefert das UBA nicht nur die Kriterien, sondern auch das passende Werkzeug für die E-Vergabe mit. Teil des Pakets ist ein Anbieterfragebogen, der direkt in die Ausschreibungsunterlagen übernommen werden kann.
Dies erleichtert die Prüfung der Angebote hinsichtlich der geforderten Umweltstandards und sorgt für vergleichbare Angaben der Bieter.
Fazit für die Vergabepraxis
Mit dem neuen Leitfaden (Stand Dezember 2025) erhalten öffentliche Auftraggeber ein aktuelles Instrumentarium, um die strategischen Ziele der nachhaltigen Beschaffung im Bereich Grünpflege umzusetzen. Insbesondere die Kriterien zur Reparierbarkeit und Akku-Kompatibilität können helfen, langfristig Lebenszykluskosten (LCC) zu senken, auch wenn die Anschaffungskosten für Profi-Akkugeräte initial höher liegen mögen.
Der Leitfaden sowie der Anbieterfragebogen stehen auf der Seite des Umweltbundesamtes kostenfrei zum Download bereit.
Quelle: Umweltbundesamt, „Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Gartengeräte„, Dezember 2025.
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Titelbild: cosinex / Gemini


