Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Petra Grimm-Benne

Mit dem digitalen Angebot unterstützt das Land öffentliche Auftraggeber bei der Umsetzung des seit zwei Jahren geltenden Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt.

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Seit dem 2. Juni 2025 betreibt das Land Sachsen-Anhalt ein Tariftreue-Portal. Die digitale Plattform stellt Informationen zu rund 100 Branchentarifverträgen aus 30 Wirtschaftsbereichen zur Verfügung. Grundlage ist das bestehende Tarifregister Sachsen-Anhalt, das als Elektronisches Tarifregister ausgebaut wurde. Hierfür mussten ca. 20.000 Tarifverträge digitalisiert werden.

200 Tarifverträge aus über 80 Wirtschaftsbereichen

Am 29. Dezember 2025 gab das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Neuerungen im Tariftreue-Portal bekannt.

So können die Tarifinformationen nun „mit nur wenigen Klicks“ heruntergeladen und den Ausschreibungsunterlagen beigefügt werden. Darüber hinaus bietet die Seite eine CPV-Code-Liste mit Zuordnungen einzelner Leistungen zu den in Sachsen-Anhalt passenden Branchen-Tarifverträgen.

Dort stehen Informationen zu rund 200 Branchentarifverträgen aus über 80 Wirtschaftsbereichen zur Verfügung – vom Abbruch- und Abwrackgewerbe bis zur Zuckerindustrie.

Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne erklärte dazu:

Dank des ausgebauten Tariftreue-Portals werden Vergabeverfahren deutlich unbürokratischer und effektiver. Tarifinformationen sind für Vergabestellen und Auftragnehmer einfach und schnell zugänglich. Dieser Service reduziert den Arbeitsaufwand in Ausschreibungen erheblich.

Das Tariftreue-Portal Sachsen-Anhalt ist hier erreichbar.

Hintergrund

Grundlage für das Tariftreue-Portal bildet das bestehende Tarifregister Sachsen-Anhalt, das als Elektronisches Tarifregister ausgebaut wurde. Hierfür sind über 20.000 Tarifverträge digitalisiert worden. Das Elektronische Tarifregister bietet die Möglichkeit, Tarifverträge digital zu erfassen, zu registrieren und zu archivieren.

Mit dem neuen System ändert sich auch die Art und Weise, wie Tarifverträge von den Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Mitteilungspflichten gemäß § 7 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz an das Land übermittelt werden: Statt wie bisher postalisch und per E-Mail können diese nun direkt in die Anwendungsdatenbank hochgeladen werden.

Diese Verfahrensweise soll zur Verwaltungsvereinfachung beitragen und sicherstellen, dass alle veröffentlichten Tarifinformationen stets auf dem aktuellen Stand und korrekt sind.

Quellen

Titelbild: Land Sachsen-Anhalt | MS