Das Standardwerk Vergaberecht von Prof. Dr. Martin Burgi ist jüngst in vierter Auflage erschienen. Warum es sich um eine praxisnahe Allzweckwaffe sogar für Soziologen handelt, erklärt Wolf Witte in dieser Rezension.

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Vermutlich wäre es leichter gewesen, ein deutlich umfangreicheres Werk zu verfassen, denn angesichts der Größe des Rechtsgebietes beeindruckt die relative Kompaktheit des Buches: Auf rund 360 Seiten liefert Prof. Dr. Martin Burgi einen 360°-Überblick des Vergaberechts mit überaus weitem Horizont. Das Inhaltsverzeichnis1 ist derart granular, dass sich nahezu jede Facette des Rechtsgebietes bereits hier, spätestens aber im Sachregister lokalisieren lässt.

Dabei handelt es sich natürlich um kein „Vergaberecht für Dummies“; die Komplexität wird nicht gescheut. Sie abzuschichten hätte in den meisten Fällen Verunklarung und Ungenauigkeiten zur Folge gehabt. Sich auf Vergaberecht einzulassen, wird vorausgesetzt und erwartet. Zugleich kann das Buch der Erwartung, schnell kompakte und fachlich absolut fundierte Antworten auf sämtliche Fragen an das Vergaberecht zu liefern, in jeder Hinsicht standhalten.

Gliederung und inhaltliche Schwerpunkte

Das Buch behandelt das deutsche und europäische Vergaberecht in systematischer Tiefe. Das erste Kapitel legt die Grundlagen, indem es die historische Entwicklung, die Zweiteilung in GWB-Vergaberecht und Haushaltsvergaberecht sowie den europäischen und nationalen Normenbestand erläutert. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verhältnis von EU-Primär- und Sekundärrecht zum deutschen Recht, den einschlägigen Richtlinien und dem Verfassungsrahmen des Grundgesetzes. Auch internationale Bezüge wie das GPA und rechtsvergleichende Perspektiven werden einbezogen.

Das zweite Kapitel bildet den Kern des Werks und widmet sich dem GWB-Vergaberecht als EU-Vergaberegime für öffentliche Aufträge. Es gliedert sich in vier Teile: Die Anwendungsvoraussetzungen behandeln die Begriffe des öffentlichen Auftraggebers und des Auftragnehmers, den öffentlichen Auftrag mit Schwellenwerten sowie Ausnahmetatbestände wie Inhouse-Vergaben. Der zweite Teil befasst sich mit Leistungsbeschreibung, Verfahrensarten und Losvergabe. Der dritte Teil erläutert Eignungs- und Zuschlagskriterien, Angebotswertung sowie Auftragsausführung – jeweils unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Sekundärzwecke. Der vierte Teil behandelt umfassend den Primär- und Sekundärrechtsschutz vor Vergabekammern und Gerichten.

Die letzten beiden Kapitel ergänzen das Bild: Das dritte Kapitel stellt weitere EU-Vergaberegimes vor – Sektorenvergabe in Wasser, Energie und Verkehr, ÖPNV-Dienste, Vergaben im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich sowie das Konzessionsvergaberecht. Das vierte Kapitel widmet sich dem Haushaltsvergaberecht für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, dessen abweichenden Regelungen und dem dort bestehenden Rechtsschutz vor ordentlichen Gerichten. Übungsfälle mit Lösungen runden das Lehrbuch ab.

Vergabebeschleunigung bereits berücksichtigt

Die nun vorliegende vierte Auflage aus dem Jahr 2025 überzeugt auch durch Aktualität: Zentrale Elemente der jüngsten Reformbestrebungen des Bundes – Vergabetransformation wie auch Vergabebeschleunigung sind bereits eingearbeitet. Auch die Reformbestrebungen auf EU-Ebene werden bereits in den Blick genommen.

Als Adressaten des Buches werden neben Vergabekammern und Gerichten, Rechtsanwälten, Studierenden, Referendaren und Wissenschaftlern die Verantwortlichen in den Beschaffungsstellen von Bund, Ländern, Kommunen, Kammern und öffentlichen Unternehmen – sowie der Wirtschaft – genannt.

Mehrwert für Soziologie und Politikwissenschaft?

Ausdrücklich zum Adressatenkreis ergänzen möchte der Autor: Politikwissenschaftler beziehungsweise Soziologen. Vergaberecht scheint einen besonderen und ergiebigen Facettenreichtum für diese Fachgebiete aufzuweisen, der bislang, soweit ersichtlich, weitgehend übersehen wurde. Zu nennen wären:

  • Das nahezu konstante Oszillieren des Rechts und seines Politikfeldes im Mehrebenensystem, von der Welthandelsorganisation über Brüssel, Berlin, die Bundesländer bis hin zu den Kommunen.
  • Das stegige Durchwandern des Policy Cycle wenn nicht sogar mehrerer zugleich im oben genannten Mehrebenensystem – aktuell ausgehend von der These, nach der zu wenig Wettbewerb herrsche.
  • Das Phänomen des politischen Lernens beziehungsweise der Policy Diffusion, beispielhaft erkennbar im Überbietungswettbewerb der Bundesländer bei der Erhöhung der Wertgrenzen.

Für Soziologen könnte das Vergaberecht als Schnittstelle zwischen Politik und Wirtschaft (mit dem Recht gewissermaßen als Brennglas) ebenfalls ein ergiebiges Forschungsfeld darstellen, beispielsweise in der Terminologie von Niklas Luhmanns Systemtheorie, die von struktureller Kopplung spricht, wann immer Funktionssysteme (eben Politik und Wirtschaft) entlang engster Grenzen miteinander interagieren. Während Luhmann hier vor allem die Großinstitutionen Verfassung, Eigentum und Vertrag2 wirken sah, könnte Vergaberecht – oder präziser: das Vergabeverfahren – sich hier als Phänomen in der Tiefenstruktur der Gesellschaft bewähren.

Daran lassen sich zahlreiche Beobachtungen anschließen:

  • Das eigentümliche Verständnis von Zeit, die für unterschiedliche Systeme unterschiedlich schnell verläuft, und deshalb durch nicht immer triviale Fristenberechnungen synchronisiert werden muss.
  • Der Umstand, dass auch das politische System nur sich selbst steuern kann, und dies im Kontext der öffentlichen Beschaffung derzeit durch Rückbau eigener Verwaltung – Bürokratieabbau – vollzieht.
  • Das bekannte Diktum der Legitimation durch Verfahren3, welches im Vergabeverfahren insbesondere die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung nutzt, um dem Staat als gutem Auftraggeber Vertrauen zufließen zu lassen.
  • Eine Organisationssoziologie, die auf beiden Seiten der Kopplung anwachsende Komplexität handhaben muss: KMU, Start-ups, Vergabestellen und ihre (De)zentralisierung sowie die Vielzahl der Bedarfsträger.

Warum die Rechtssoziologie für Soziologen so schwierig sei, fragt Niklas Luhmann in der Einführung seiner gleichnamigen Monografie4. Die Antwort liefert er natürlich mit: „Ungeheure Kompliziertheit“. Ohne mühselige Spezialstudien sei ein Eindringen in diese Materie nicht möglich. Zweifelsfrei wohnt diese Kompliziertheit auch dem Vergaberecht inne. Im allerersten Satz des Buches konzediert Prof. Burgi, das Rechtsgebiet sei seit Mitte der 1990er Jahre zu einer praktisch wie dogmatisch großen Herausforderung geworden5.

Mit dem Buch Vergaberecht haben all jene, die sich dieser Herausforderung stellen wollen, eine praxisnahe Allzweckwaffe zur Hand.

Das Buch „Vergaberecht: Systematische Erläuterung für Studium, Weiterbildung und Praxis“ ist im Verlag C.H.Beck erschienen und kann hier bezogen werden.

Prof. Dr. Martin Burgi ist Mitglied im Beirat der cosinex GmbH. Auf dem Vergabesymposium am 19. und 20. Mai wird er das neue EU-Vergaberecht in den Block nehmen.

Wolf Witte hat Politikwissenschaft an der Universität Bielefeld studiert und dabei die soziologische Systemtheorie Niklas Luhmanns zu schätzen gelernt.


  1. Das Inhaltsverzeichnis wird vom Verlag hier unter Leseproben & Materialien zum Download angeboten.↩︎
  2. Niklas Luhmann, Recht der Gesellschaft, 1. Aufl., Suhrkamp Verlag, 1993, S. 443↩︎
  3. Niklas Luhmann, Legitimation durch Verfahren, 1. Aufl., Duncker & Humblot, Berlin 1969↩︎
  4. Niklas Luhmann, Rechtssoziologie, 4. Aufl., VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2008↩︎
  5. Martin Burgi, Vergaberecht: Systematische Erläuterung für Studium, Weiterbildung und Praxis, 4. Aufl. 2025, S. V.↩︎