
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 9. Dezember einen Gesetzentwurf zur Tarifentgeltsicherung bei öffentlichen Vergaben des Landes beschlossen. Das Gesetz soll im Herbst 2026 in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf selbst liegt uns aktuell nicht vor. Die Landesregierung informiert über seine Inhalte in einer Pressemitteilung.
Regeln sollen nur für das Land gelten
Demnach sieht der Entwurf vor, dass die neuen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen sowie für die seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften gelten.
Für nordrhein-westfälische Städte, Kreise, Gemeinden und Kommunalverbände und die überwiegend von ihnen finanzierten oder ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften verbleibt es also bei den bisherigen Regelungen, die derzeit im Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen festgehalten sind.
Auftragsvolumen von rund fünf Milliarden Euro wird erfasst
Die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen bei Vergaben ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro für Dienstleistungen und 100.000 Euro für Bauleistungen greifen. Sie sollen zudem für Betriebe (inklusive Nach- und Verleihunternehmen) aus Branchen gelten, in denen viele öffentliche Aufträge vergeben werden und bei denen davon auszugehen ist, dass es vermehrt zum Einsatz von untertariflich bezahlten Beschäftigten kommt.
Insgesamt werde voraussichtlich ein jährliches Auftragsvolumen des Landes von rund fünf Milliarden Euro erfasst, wie die Landesregierung in einer Pressemitteilung erklärt.
Prüfungen sollen digital stattfinden
Der Entwurf sieht vor, dass ein digitales Portal zur Verfügung gestellt wird, über welches die Betriebe sowie Nach- und Verleihunternehmen ihre Verpflichtungserklärung zur Zahlung der Mindestentgelte abgeben und Informationen sowie Unterstützungsangebote erhalten können.
Eine Prüfstelle soll bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen eingerichtet werden, um anlassbezogen zu prüfen, ob Auftragnehmer sowie Nach- und Verleihunternehmen die Pflichten nach dem Gesetz erfüllen. Prüfungen sollen sich auf nicht tarifgebundene Unternehmen konzentrieren und digital stattfinden.
Zeitplan
Der Gesetzentwurf geht zunächst in eine Verbändeanhörung, bevor er nach einer zweiten Kabinettbefassung beim Landtag eingebracht wird. Die neuen Regelungen sollen nach aktuellem Stand im Herbst 2026 in Kraft treten.
Neubaur: Tarifbindung stärkt den Mittelstand
Urheber des Entwurfs sind die Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Karl-Josef Laumann) sowie für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (Mona Neubaur). Neubaur erklärte zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs:
„Wenn die öffentliche Hand Aufträge aus Steuermitteln vergibt, muss sie ihrer Verantwortung gerecht werden – Tariftreue sorgt für Wirtschaftlichkeit, gute Arbeit und fairen Wettbewerb. Darum wollen wir als Landesregierung die Bindung an Tarifentgelte für größere öffentliche Aufträge zur Voraussetzung machen, bürokratiearm und pragmatisch. Tarifbindung stärkt den Mittelstand, schafft soziale Gerechtigkeit und ist zentrale Vorrausetzung dafür, dass die ökonomische Modernisierung gelingen kann. So können Investitionen mit fairen Arbeitsbedingungen Hand in Hand gehen.“
Laumann: bürokratiearme und digitale Umsetzung
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann ergänzte:
„Bei öffentlichen Vergaben gilt aus guten Gründen der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und damit auch der Sparsamkeit. Schließlich handelt es sich hierbei um Steuergelder. Die Kehrseite der Medaille ist allerdings: Untertariflich zahlende Unternehmen verzerren den Wettbewerb und tariflich entlohnenden Betrieben wird es erschwert, erfolgreich mitzubieten. Dem will sich die Landesregierung mit dem geplanten Gesetzentwurf klar entgegenstellen. Gerade die Betriebe hier bei uns in Nordrhein-Westfalen profitieren, wenn dieser Unterbietungswettbewerb unterbunden wird. Gleichzeitig will die Landesregierung sicherstellen, dass Beschäftigte im Rahmen öffentlicher Aufträge des Landes angemessen entlohnt werden. Das ist wichtig und richtig, denn der Wettbewerb soll nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Genauso klar ist für uns aber auch: Um die Unternehmen nicht unnötig zu belasten, haben wir uns von Anfang an eine bürokratiearme und digitale Umsetzung auf die Fahne geschrieben.“
Verwandte Beiträge
Titelbild: Foto: Land NRW / Josua Dunst


