Am 17. November hat Finanzminister Gerald Heere das niedersächsische Kabinett über Anpassungen der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung unterrichtet.

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Mit den Änderungen soll der bürokratische Aufwand im Förderwesen des Landes deutlich verringert werden – sowohl für Zuwendungsempfangende als auch für die Verwaltung.

Neben dem Abbau von Prüfungen und Nachweispflichten und der Möglichkeit, kleine und mittlere Vorhaben früher starten zu können, müssen nicht-öffentliche Zuwendungsempfangende kein Vergaberecht mehr anwenden.

Zwar müssen Aufträge weiterhin an fachkundige und leistungsfähige Anbieter zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben werden, wie das Ministerium unterstreicht. Für den Nachweis genügt künftig statt eines Ausschreibungsverfahrens aber die Anfrage nach einem Angebot bei mindestens drei Unternehmen.

Liegt die Zuwendung unter 100.000 Euro oder beträgt der voraussichtliche Auftragswert nicht mehr als 25.000 Euro können Leistungen auch als Direktauftrag vergeben werden.

Die neuen Regeln treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere:

Mit diesem umfangreichen Maßnahmenpaket schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen zur deutlichen Vereinfachung unseres niedersächsischen Förderwesens. Wir bauen unnötige Bürokratie ab, entlasten sowohl Antragsstellende als auch Verwaltung, sorgen für einen schnelleren Mittelabfluss und etablieren zugleich eine neue Vertrauenskultur.

  • Pressemitteilung: Weniger Bürokratie, mehr Vertrauen – Finanzministerium schafft den Rahmen für eine konsequente Vereinfachung der niedersächsischen Förderprogramme

Titelbild: connormik – Pixabay