Die Vergabekammern Rheinland und Westfalen werden zu einer zentralen Vergabekammer Nordrhein-Westfalen zusammengelegt. Seit dem 1. Juli 2026 nimmt die Vergabekammer Westfalen bereits alle neuen Nachprüfungsanträge des Landes entgegen; zum 1. Januar 2027 entsteht die neue Kammer bei der Bezirksregierung Münster.

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Überblick: Wo in Nordrhein-Westfalen nachgeprüft wird und welche Vergaberegeln für Land und Kommunen sonst gelten, fasst unser Beitrag Vergaberecht in Nordrhein-Westfalen zusammen.

Im Oktober erklärte die Landesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, dass sie an der Zusammenlegung der beiden Vergabekammern Rheinland und Westfalen arbeite. Angesichts der zunehmenden Komplexität von Ausschreibungen und der immer wichtiger werdenden Fachlichkeit sei dieses Vorhaben ein richtiger Schritt, um in Nordrhein-Westfalen die Kompetenzen zu bündeln, die Abläufe zu optimieren und Synergien zu heben. Gleichzeitig sorge der Verbleib auf Ebene der Bezirksregierungen für Kontinuität.

Umstellung bis Anfang 2027

Am 13. November hat das Wirtschaftsministerium des Landes das Vorhaben auch offiziell bekannt gegeben. Demnach werde die neue zentrale Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt. Sie soll dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge einfacher, transparenter und zügiger überprüft werden.

Für einen reibungslosen Übergang erfolge die Umstellung schrittweise bis Anfang 2027. Die bis dahin anhängigen Verfahren bei der Vergabekammer Rheinland und der Vergabekammer Westfalen werden nahtlos in die neue Struktur überführt.

StichtagÄnderung
01.01.2026Vergabekammer Westfalen wird für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig
01.07.2026Vergabekammer Westfalen wird zusätzlich für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln zuständig – damit für alle Neueingänge in NRW
01.01.2027Einrichtung der Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster; die dann anhängigen Verfahren gehen ohne weiteres Zutun über

Die Zusammenlegung wird als Schritt hin zu weniger Bürokratie bezeichnet: Um Verfahren zu beschleunigen, Unternehmen durch schnellere Entscheidungen zu entlasten und effizientere Strukturen zu schaffen, bündelt das Land seine Vergabeprozesse in einer Vergabekammer für ganz Nordrhein-Westfalen.

Neubaur: Schluss mit doppelten Wegen

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur erklärte dazu:

„Wir machen Schluss mit doppelten Wegen und langen Abstimmungen. Eine zentrale Vergabekammer bedeutet: weniger Bürokratie, klare Zuständigkeiten und schnellere Entscheidungen. Das ist ein Gewinn für Unternehmen, Kommunen und letztlich für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen. Denn wenn Verfahren schneller abgeschlossen werden, kommen Investitionen in Kitas, Schulen, Straßen und Krankenhäuser auch schneller bei den Bürgerinnen und Bürgern an.“

Verfahren vereinfachen, beschleunigen und rechtssicherer gestalten

Innenminister Herbert Reul unterstrich die wichtige Rolle der Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen: „Sie sind das Rückgrat der Landesverwaltung.“ Die Entscheidung zur Weiterentwicklung der Vergabekammer stärke in diesem Sinne die Bezirksregierungen und schaffe moderne, unbürokratische Strukturen.

Auch Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk betonte das „moderne, effiziente und transparente System zur Kontrolle öffentlicher Auftragsvergaben“, welches mit der Neustrukturierung geschaffen werde. Ziel sei es, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und rechtssicherer zu gestalten. Durch die Bündelung von Expertise an einem Standort könne die Qualität der Entscheidungen gesteigert werden, während Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt würden.

Der Regierungspräsident der Bezirksregierung Münster, Andreas Bothe, erklärte, man übernehme die wichtigen Aufgaben der Vergabekammer in Zukunft sehr gerne zentral für ganz NRW.

Quelle: Für schnellere und vereinfachte Vergabeverfahren: Eine zentrale Vergabekammer für ganz Nordrhein-Westfalen