Das Umweltbundesamt hat im September 2025 einen neuen Beschaffungsleitfaden für Rechenzentren und Rechenzentrums-Dienstleistungen veröffentlicht. Der 48-seitige Leitfaden basiert auf den Kriterien des Blauen Engels und soll öffentliche Auftraggeber bei der umweltfreundlichen Beschaffung unterstützen.

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Der Leitfaden richtet sich an öffentliche Beschaffungsstellen und enthält konkrete Empfehlungen zur Einbeziehung von Umweltaspekten in Vergabe- und Vertragsunterlagen. Grundlage bilden die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Rechenzentren (DE-UZ 228, Ausgabe Januar 2023).

Das Umweltbundesamt begründet die Notwendigkeit des Leitfadens mit dem steigenden Bedarf an Rechenzentren durch die fortschreitende Digitalisierung. Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz erfordern die Analyse großer Datenmengen, wodurch sowohl Rechenleistung als auch Energieverbrauch zunehmend auf Rechenzentren verlagert werden.

Der Energieverbrauch aller Rechenzentren in Deutschland verdoppelt sich laut dem Dokument bisher alle zehn Jahre und nimmt vermutlich auch zukünftig exponentiell zu. Relevante Umweltwirkungen entstehen durch Stromverbrauch, Ressourcenverbrauch der IT bei der Beschaffung und Emissionen von Kältemitteln.

Vier Beschaffungsobjekte im Fokus

Der Leitfaden gilt für vier verschiedene Beschaffungsobjekte: die Beauftragung zum Bau eines Serverraums oder Rechenzentrums, Co-Location zur Aufstellung eigener Informationstechnik, Hosting von Informationstechnik in einem externen Rechenzentrum sowie Cloud-Services oder Software-as-a-Service (SaaS).

Für jedes Beschaffungsobjekt werden spezifische Anforderungen formuliert, die nach Ausschluss- und Bewertungskriterien sowie Auftragsausführungsbedingungen differenziert sind. Die Kriterien adressieren gute Unternehmenspraxis, vertragliche Anforderungen, kontinuierliche Energieeffizienz, klimaschädliche Chemikalien, bauliche Anforderungen und Anforderungen an Neuanschaffungen.

Politische Vorgaben als Treiber

Mit ihrer Green-IT Initiative hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren in allen bundeseigenen Haupt-Rechenzentren zu erfüllen. Der IT-Planungsrat empfiehltLändern und Kommunen zudem, für den Einsatz einer nachhaltigen IT in der Verwaltung zu sorgen.

Praktische Unterstützung durch Anbieterfragebögen

Ergänzend zum Leitfaden veröffentlicht das Umweltbundesamt vier Anbieterfragebögen. Sie können als Anlage zum Leistungsverzeichnis verwendet werden und dienen Vergabestellen zur Beschreibung der Leistung sowie Bietern als Hilfestellung bei der Nachweisführung.

Die Anbieterfragebögen berücksichtigen als Nachweismöglichkeiten sowohl das Umweltzeichen Blauer Engel als auch gleichwertige Gütezeichen und Einzelnachweise. Sie sollen den Vergabestellen die Prüfung der Angebote erleichtern:

Bezug und Quellen

Der Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Rechenzentren und Rechenzentrums-Dienstleistungen kann hier heruntergeladen werden. Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung berichtet hier.

Titelbild: Florian Hirzinger – www.fh-ap.com, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons