Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren von der Europäischen Union überprüft und im Regelfall auch angepasst. Zum 1. Januar 2026 ist die nächste Anpassung fällig. Die ab dann geltenden Werte wurden jüngst in den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2512 der Europäischen Kommission vom 22. Oktober 2025 veröffentlicht.

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Demnach gelten ab dem 01. Januar 2026 folgende Schwellenwerte:

Klassische Vergaberichtlinie (2014/24/EU)

AuftragsartAb 01.01.2026Bis 31.12.2025bis 31.12.2023
Bauleistungen5.404.000 EUR5.538.000 EUR5.382.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)140.000 EUR143.000 EUR140.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber)216.000 EUR221.000 EUR215.000 EUR

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)

AuftragsartAb 01.01.2026bis 31.12.2025bis 31.12.2023
Bauleistungen5.404.000 EUR5.538.000 EUR5.382.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)432.000 EUR443.000 EUR431.000 EUR

Konzessionen (2014/23/EU)

AuftragsartAb 01.01.2026bis 31.12.2025bis 31.12.2023
Konzessionen5.404.000 EUR5.538.000 EUR5.382.000 EUR

Was sind EU-Schwellenwerte?

Das Vergaberecht nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet nur Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Netto-Auftragswert die sog. EU-weit einheitlichen Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.

Diese Schwellenwerte werden alle zwei Jahre gemäß den Vorgaben des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (Agreement on Government Procurement, GPA) neu festgesetzt. Beschrieben ist das Verfahren in Artikel 9 Neufestsetzung des Schwellenwerts der Richtlinie 2014/23/EU.

Ziel der regelmäßigen Neufestsetzung ist der Ausgleich von Wechselkursschwankungen, die zwischen den Unterzeichnern bestehen und sich möglicherweise auf das Ausmaß der Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte dieser Staaten für den Wettbewerb von Unternehmen in anderen Unterzeichnerstaaten auswirken. Die Ermittlung ist mithin nicht das Ergebnis einer politischen Willensbildung der EU, sondern erfolgt über ein rein mathematisches Verfahren.

Vergabesymposium 2026

  • 19. – 20. Mai 2026
  • Jahrhunderthalle Bochum
  • 32 Referenten · 2 Fachforen
  • Frühbucherrabatt bis zum 31. Januar

Hinweise für Nutzer des cosinex Vergabemanagementsystems (VMS)

Die Anpassung der Schwellenwerte im Vergabemanagementsystem erfolgt auch aufgrund der in der Vergangenheit stets kurzen Vorwarnzeiten durch die EU über eine „einfache“ XML-Konfiguration.

Vorsorglich werden daher die uns vorliegenden mandantenindividuellen Konfigurationen der EU-Schwellenwerte sowie nationalen Wertgrenzen und die Standardkonfiguration regelmäßig angepasst und diese nach Veröffentlichung der neuen Wertgrenzenverordnung allen Betreibern der Enterprise Version des VMS zur Verfügung gestellt. Für Nutzer unserer Cloud-Edition erfolgt die Anpassung durch unsere Verfahrensbetreuung fristgerecht mit Umstellung der neuen EU-Schwellenwerte und gelten dann für zu diesem Zeitpunkt veröffentlichte Vergabeverfahren.

Einen ausführlichen Hintergrundartikel, der unter anderem Fragen zur Berechnung der EU-Schwellenwerte beantwortet, finden Sie hier.

Quellen

Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash