
Nordrhein-Westfalen arbeitet an der Zusammenlegung der beiden Vergabekammern Rheinland und Westfalen. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Die beiden Abgeordneten Dirk Wedel und Dietmar Brockes hatten einen Fragenkatalog zur Verfahrensdauer der Vergabekammern eingereicht, der durch die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet wurde.
Laufzeit und Fristverlängerungen
„Dem Vernehmen nach“, wie Wedel und Brockes einleitend darlegen, sollen die Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern Westfalen und Rheinland derzeit unverhältnismäßig lange Laufzeiten aufweisen. Dies stünde in krassem Gegensatz zu den Anforderungen des Beschleunigungsgrundsatzes gem. § 167 Absatz 1 GWB, wonach die Vergabekammer innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags die Entscheidung trifft und schriftlich begründet.
Die Angaben der Ministerien zur durchschnittlichen Laufzeit sowie zur Anzahl der Fristverlängerungen zeigen hierzu ein differenziertes Bild:
Durchschnittliche Laufzeit (Wochen)
| Jahr | Vergabekammer Rheinland | Vergabekammer Westfalen |
|---|---|---|
| 2020 | 15,68 | 8,97 |
| 2021 | 15,64 | 8,38 |
| 2022 | 12,39 | 6,88 |
| 2023 | 5,85 | 6,87 |
| 2024 | 11,86 | 4,60 |
| 2025 1 | 8,50 | 3,89 |
Anzahl der Fristverlängerungen
| Jahr | Vergabekammer Rheinland | Vergabekammer Westfalen |
|---|---|---|
| 2020 | 119 | 22 |
| 2021 | 82 | 43 |
| 2022 | 52 | 16 |
| 2023 | 31 | 24 |
| 2024 | 92 | 14 |
| 2025 1 | 73 | 4 |
1) Stand: August 2025
Erkennbar liegt die durchschnittliche Laufzeit bei der Vergabekammer Rheinland durchweg oberhalb der genannten Frist. Entsprechend erfolgten dort auch deutlich mehr Fristverlängerungen als bei der Vergabekammer Westfalen.
Deutliches Zeichen für die Verwaltungsmodernisierung
In ihrer Antwort auf die abschließende Frage, die auf Maßnahmen zur fristgerechten Entscheidung von Nachprüfungsverfahren abzielt, verweist die Landesregierung auf das Vorhaben der Zusammenlegung beider Kammern zu einer landesweit zuständigen Vergabekammer Nordrhein-Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster).
Daran würden das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, als zuständige Fachaufsicht über die Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen, mit dem Ministerium des Innern (Dienstaufsicht über die Bezirksregierungen) und den Bezirksregierungen Köln und Münster derzeit arbeiten.
Angesichts der zunehmenden Komplexität von Ausschreibungen und der immer wichtiger werdenden Fachlichkeit sei dieses Vorhaben ein richtiger Schritt, um in Nordrhein-Westfalen die Kompetenzen zu bündeln, die Abläufe zu optimieren und Synergien zu heben. Gleichzeitig sorge der Verbleib auf Ebene der Bezirksregierungen für Kontinuität.
Die Zusammenlegung beider Vergabekammern zu einer Vergabekammer Nordrhein-Westfalen wäre auch ein deutliches Zeichen für die Verwaltungsmodernisierung. Die Landesregierung wörtlich:
Die Konzentration von Aufgaben und Organisation schafft durch die Bündelung der Kompetenzen eine effiziente und zukunftsgerichtete Organisationseinheit, die zugleich größtmöglichen Austausch und Synergien ermöglicht. Zudem ist das Vorhaben ein klares Bekenntnis zur Bedeutung der Mittelbehörden in Nordrhein-Westfalen und zur Stärkung ihrer Aufgabenwahrnehmung für das Land.
Quelle
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Verfahrensdauer der Vergabekammern der Abgeordneten Dirk Wedel und Dietmar Brockes (FDP) ist hier als PDF abrufbar.
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Titelbild: Landtag NRW/Bernd Schälte


Hier macht es durchaus Sinn, sich die Antwort komplett anzusehen. Beide Kammern sind deutlich unterbesetzt. Warum sich das ändern soll, wenn die Kammern zusammengelegt werden, erschließt sich mir nicht. Der Rückgang in Köln hat auch etwas mit der angekündigten Auflösung der Kammer zu tun.
Man sollte auch mal über die Dotierung nachdenken.