
Der Nationale Kontrollrat (NKR) hat am Donnerstag seinen Jahresbericht 2025 mit dem Titel „Einfach, schnell, wirksam. Den Staat neu gestalten“ veröffentlicht und an den Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, übergeben.
Der Bericht dient als Bilanz zum Stand des Bürokratierückbaus sowie zu den Bemühungen der Bundesregierung, die Gesetzgebung zu verbessern und die Verwaltung zu digitalisieren.
„Anstieg deutlich abgeflacht“
Betrachtet wird der Berichtszeitraum Juli 2024 bis Juni 2025, der sowohl das Ende der 20. als auch den Beginn der 21. Legislaturperiode umfasst. In diesem Zeitraum habe der sich der Anstieg beim jährlichen Erfüllungsaufwand deutlich abgeflacht und sei um rund 3,2 Mrd. Euro gesunken, wie der Vorsitzende des NKR, Lutz Goebel, erklärte.
Dabei werde die öffentliche Verwaltung um 1,7 Mrd. Euro und die Wirtschaft um knapp 1 Mrd. Euro entlastet. Auch die Bürgerinnen und Bürger profitierten von 500 Mio. Euro weniger Aufwand.
Was ist Erfüllungsaufwand?
Der Erfüllungsaufwand ist ein Maß der Gesetzesfolgen, das im Rahmen der Bürokratiekostenmessung ermittelt wird. Im Zuge der Einführung neuer rechtlicher Regelungen ist die Bundesregierung verpflichtet, den veränderten Erfüllungsaufwand zu ermitteln.
Der Nationale Kontrollrat als unabhängige Instanz prüft, ob das verantwortliche Bundesministerium den Erfüllungsaufwand nachvollziehbar dargestellt hat.
Modernisierung des Vergaberechts
Der Bericht wurde mit dem Stand 31. August 2025 veröffentlicht. Insofern irritiert, dass der NKR bemängelt, die im Sofortprogramm angekündigte Modernisierung des Vergaberechts (ehemals Vergabetransformationsgesetz) liege noch nicht vor.
Der Gesetzentwurf wurde am 6. August von der Bundesregierung beschlossen, inzwischen vom Bundesrat kommentiert und wird am Freitag kommender Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Gleichwohl liegt der Gesetzentwurf als Bundestagsdrucksache nebst Stellungnahme des Kontrollrates erst seit Kurzem vor. Sie werden wir in einem separaten Blogbeitrag in den Blick nehmen.
Erhöhung der Wertgrenzen
Als einmalige Entlastung würdigt der Kontrollrat die befristete Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge für Vergabestellen des Bundes auf 15.000 Euro. Das BMWE habe damit einen Vorschlag des NKR aufgegriffen, durch den Wirtschaft und Verwaltung einmalig um rund 285 Mio. Euro entlastet würden.
Der NKR empfiehlt eine dauerhafte Erhöhung der Wertgrenzen und regt an, Erkenntnisse aus der befristeten Verwaltungsvorschrift zu nutzen, um die Wertgrenzen hinsichtlich der Möglichkeit weitergehender Erhöhungen zu evaluieren.
Veränderungen im föderalen Gefüge
Lutz Goebel rief im Rahmen der Übergabe zu aktiver Unterstützung der Länder auf. Ohne strukturelle Veränderungen im föderalen Gefüge lasse sich die Reformagenda nicht umsetzen:
Erste Signale aus den Ministerpräsidentenkonferenzen zeigen Bereitschaft zur Zusammenarbeit – jetzt muss daraus ein konkretes Programm werden. Der Jahresbericht macht deutlich: Es bewegt sich etwas, aber wir brauchen mehr Tempo, Verbindlichkeit – und einen langen Atem.
Quelle und Links
- Pressemitteilung: Einfach, schnell, wirksam. Den Staat neu gestalten
- Jahresbericht 2025 (PDF, 92 Seiten)
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Titelbild NKR


