
In ihrer September-Sitzung beriet die Länderkammer über die vergaberechtlichen Vorhaben der Bundesregierung und hat Stellungnahmen verabschiedet. Am 10. Oktober soll der Bundestag erstmals beraten.
Konkret sah der Tagesordnungsentwurf der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September folgende relevante Tagesordnungspunkte vor:
- TOP 19: 381/25 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
- TOP 38: 377/25 Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
- TOP 45: 380/25 Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Abgestimmt wurde im Plenum der Länderkammer jeweils über Empfehlungen der Ausschüsse. Wir stellen die so verabschiedeten Stellungnahmen an dieser Stelle nur knapp vor, und ergänzen sie nach deren Vorliegen um die Erwiderungen der Bundesregierung. Nur dort, wo diese zustimmt, werden die Vorschläge für das weitere Gesetzgebungsverfahren relevant werden.
Vergabebeschleunigung
Die umfangreichen Empfehlungen der Ausschüsse zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge fanden im Plenum überwiegend keine Mehrheit. Verabschiedet wurden die Forderungen nach einer Lockerung des Losgrundsatzes, und nach Sonderregelungen für zivile Verteidigung und Cybersicherheit sowie die Kritik an Einschränkungen des Rechtssschutzes für unterlegene Bieter.
Die finale Stellungnahme des Bundesrates kann hier heruntergeladen werden.
Bundeswehrbeschaffung
In der Stellungnahme zum Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr schlägt die Länderkammer Ausweitungen des Anwendungsbereichs auf – erneut – zivile Verteidigung, Infrastruktur und Nachrichtendienste vor. Die Abweichung vom Losgrundsatz solle „mit Augenmaß“ betrieben werden. Auch wird die Prüfung einer Anhebung der 25-Millionen-Euro-Schwelle für parlamentarische Vorlagen vorgeschlagen.
Die finale Stellungnahme des Bundesrates kann hier heruntergeladen werden.
Bundestariftreue
Von den sieben Änderungsvorschlägen der Ausschüsse bezüglich des BTTG wurden vier mehrheitlich beschlossen: Sie umfassen den Wunsch nach Klarstellungen hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischen Bundestariftreue und Landestariftreuegesetzen sowie einen größeren Ermessensspielraum bei überschneidenden Tarifverträgen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die finale Stellungnahme des Bundesrates kann hier heruntergeladen werden.
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