Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft fordert eine grundlegende Reform der öffentlichen Beschaffung, um nachhaltige Beschaffung systematisch zu verankern.

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Rohstoffsicherheit und Resilienz stärken

Trotz des Potenzials für Klima- und Ressourcenschutz, das durch den Einsatz von Recyclingrohstoffen gehoben werden könnte, bleibe nachhaltige Beschaffung in Deutschland weitgehend außen vor.

Der Branchenverband fordert daher einen Kurswechsel, um die Rohstoffsicherheit des Standorts Deutschland zu stärken und resilienter zu werden. Dafür böten bestehende Gesetze wie §§ 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und 13 Klimaschutzgesetz (KSG) bereits Spielräume, etwa für den Einsatz von Recyclingbeton oder grünem Stahl. Dies gehe aus einem Gutachten der Kanzlei BBH hervor.

Doch aufgrund fehlender Verbindlichkeit, mangelnder Durchsetzbarkeit und zu enger Anwendung entfalten diese Regelungen bislang kaum Wirkung.

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„Falsches Signal“ im Vergabebeschleunigungsgesetz

Kritisch sieht der Verband in diesem Zusammenhang die geplante Streichung aus dem vorangehenden Entwurf von § 120a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Vergabebeschleunigungsgesetz.

Sie sende ein falsches Signal und verkenne die strategische Bedeutung von Recyclingmaterialien für Klimaschutz und Versorgungssicherheit.

Strukturelle Verankerung im Vergaberecht

Vielmehr brauche es eine strukturelle Verankerung im Vergaberecht. So fordert die geschäftsführende Präsidentin des BDE, Anja Siegesmund eine Festschreibung ökologischer Anforderungen im GWB. So werde nachhaltige Beschaffung vom guten Vorsatz zum verbindlichen Prinzip. „Das ist der Hebel, mit dem wir Klimaschutz, Rohstoffsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen sichern“, erklärte Siegesmund.

Ein solch verbindlicher Rahmen würde ökologische Belange systematisch und in allen Verfahrensschritten integrieren – vom Vergabeverfahren bis zur Umsetzung.

Quelle und Links

Titelbild: Ash from Modern Afflatus – Unsplash