Die Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Miriam Staudte (Bild: BRAUERS.COM)

Das Kabinett der Landesregierung hat am Dienstag die Einbringung eines Entwurfs des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes in den Landtag beschlossen. ELER bezeichnet den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.

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Die Gesetzesnovelle regelt die Ausführung der EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums und greift weiterentwickelte Bundes- und EU-Regelungen auf.

Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber so zu ändern, dass insbesondere kleinere Vereine von einer vereinfachten Antragstellung profitieren, da sie bestimmte Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht mehr anwenden müssen.

Antragstellende, die entsprechende Förderungen im investiven Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterhalb der Schwellenwerte beantragen, müssten sich künftig nicht mehr an die Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) halten. Darüber hinaus minimiert sich der Verwaltungsaufwand in den Bewilligungsstellen erheblich.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte:

„Wir arbeiten kontinuierlich daran, schneller und einfacher zu werden, Bürokratie abzubauen und den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern. Das gilt bei dieser Novelle besonders für kleinere Vereine. Sie sollen von den vereinfachten Regelungen zur ELER-Förderung in Niedersachsen profitieren, um die EU-Gelder für die Entwicklung der ländlichen Räume optimal einsetzen zu können.“

Sobald ein Gesetzentwurf vorliegt, werden wir ihn hier ausführlich dokumentieren.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei