Das Umweltbundesamt hat eine Aktualisierung seiner Übersicht über die landesrechtlichen Vorschriften zur umweltfreundlichen Beschaffung in allen 16 Bundesländern vorgelegt.

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Die auf Juli 2025 datierte Überarbeitung untersucht rechtliche Vorgaben auf Landesebene, die zur Beschaffung umweltfreundlicher Waren und Dienstleistungen beitragen. Dabei stehen Vergabevorschriften, die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz im Vordergrund.

Die Analyse konzentriert sich auf Regelungen mit Steuerungswirkung, die zu einer Verstetigung umweltfreundlicher Beschaffungspraxis beitragen. Einzelne Beschaffungsvorgänge oder bestehende Rahmenvereinbarungen werden nicht dargestellt.

Erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die tabellarische Übersicht verdeutlicht schwankende Anforderungsniveaus zwischen den Bundesländern. Als ambitionierte Länder gehen Berlin, Bremen und Hamburg voran, während die Autoren der Studie in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt Nachholbedarf sehen.

Alle landesrechtlichen Kreislaufwirtschaftsgesetze enthalten Vorschriften zur umweltfreundlichen Beschaffung, die dem bundesrechtlichen § 45 KrWG ähneln. Die meisten Bundesländer sehen mittlerweile eine Bevorzugungspflicht für umweltfreundliche Produkte vor. Lediglich sechs Bundesländer enthalten andere Regelungen wie Prüfpflichten oder Sollvorschriften.

UVgO in allen Ländern außer Sachsen eingeführt

Die Unterschwellenvergabeordnung wurde mittlerweile in allen Bundesländern bis auf Sachsen eingeführt. In einigen Ländern gelten Maßgaben, durch die die Anwendung der UVgO modifiziert wird. Die UVgO enthält wichtige Bestimmungen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten, etwa bei der Leistungsbeschreibung oder bei Zuschlagskriterien.

Für Bauleistungen gilt in allen 16 Bundesländern der Abschnitt 1 der VOB/A über entsprechende Anwendungsbefehle. Auch hier können umweltbezogene Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden.

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Klimaschutzgesetze meist ohne konkrete Beschaffungsvorgaben

Alle Bundesländer bis auf Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben eigene Klimaschutzgesetze. Während die Länder überwiegend eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz vorsehen, enthalten nur wenige Landes-Klimaschutzgesetze ausdrückliche Vorgaben zur umweltfreundlichen Beschaffung.

Eine Bevorzugungspflicht für klimafreundlichere Maßnahmen bei der öffentlichen Beschaffung nach dem Vorbild des Bundes-Klimaschutzgesetzes findet sich in keinem Landes-Klimaschutzgesetz. Die Publikation basiert überwiegend auf der Recherche öffentlich zugänglicher Quellen und wurde durch Rückmeldungen der zuständigen Landesbehörden ergänzt.

Bezug der Studie

Die 78-seitige Publikation Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung – Aktualisierung Juli 2025 kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Titelbild: Patrick G. – Flickr. CC BY-NC-SA 2.0