
Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Karl-Heinz Banse, hat sich für Ausnahmen vom Vergaberecht im Bereich des Zivil- und Bevölkerungsschutzes ausgesprochen.
„Eine Regelung wie bei der Bundeswehr, die das Vergaberecht in bestimmten Fällen aussetzen kann, würde uns sehr helfen“, sagte Banse im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Ausbau des Zivilschutzes
Hintergrund ist der von der Bundesregierung geplante Ausbau von Zivil- und Katastrophenschutz. Innenminister Dobrindt plant die Bereitstellung von zehn Milliarden Euro bis 2029. Geplant seien Investitionen unter anderem in neue Sirenen, digitale Warnsysteme, mobile Kommandozentralen sowie Einsatzfahrzeuge für Brandschutz und Krankentransporte.
Banse betonte, dass sich diese Pläne nur umsetzen ließen, wenn auch die Beschaffung schneller funktioniere. Das bisherige Ausschreibungsverfahren dauere häufig anderthalb Jahre oder länger, in dieser Zeit passiere „gar nichts“.
Zentrale Beschaffung für Feuerwehren
Zudem überfordere die Beschaffung von Fahrzeugen kleine Gemeinden, die auf landesweite Beschaffungsstellen oder teure Dienstleister angewiesen seien. Über entsprechende Initiativen hatten wir bereits berichtet, etwa die zentrale Beschaffung für Feuerwehren in Bayern.
In Sachsen-Anhalt werden Feuerwehrfahrzeuge bereits seit Jahren für die Kommunen zentral beschafft. Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und der Freistaat Thüringen haben eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung für eine länderübergreifende Beschaffung geschlossen.
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