Das Europäische Parlament hat am Dienstag eine Entschließung zur öffentlichen Beschaffung verabschiedet. Sie sieht eine Stärkung des Losgrundsatzes vor.

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Hierfür wurde dem Parlament ein Bericht des Binnenmarktausschusses (IMCO) vorgelegt. Berichterstatter ist der polnische Abgeordnete Piotr Müller aus der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR).

Zum Losgrundsatz

Gestärkt werden soll nach dem Willen des Binnenmarktausschusses insbesondere die losweise Vergabe. Das Parlament schloss sich mit seinem Votum der Haltung des Ausschusses an, wonach die losweise Vergabe ein zentrales Instrument zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Unterstützung kleinerer Unternehmen im öffentlichen Auftragswesen sei.

Ausnahmen sollen aus technologischen oder Effizienzgründen zulässig sein. Auch brauche es eindeutige Vorgaben für den Fall, dass auf eine Losaufteilung verzichtet wird. Dieser Haltung hat sich das Parlament offenbar mehrheitlich angeschlossen.

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärte im Vorfeld der Abstimmung, auch die EU-Kommission sollte diesen Kurs aufgreifen und in ihrem für Ende 2026 angekündigten Reformvorschlag zur Vergaberichtlinie eine verpflichtende Losvergabe als Standard verankern.

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, hatte die Anerkennung der Losvergabe durch das Parlament ebenfalls im Vorfeld als „wichtigen Etappensieg“ bezeichnet.

Derzeit geht die deutsche Regelung zum Losgrundsatz, die in § 97 Abs. 4 GWB kodifiziert ist, über die von Artikel 46 der Richtlinie 2014/24/EU geforderte bloße Begründungspflicht zur Losaufteilung hinaus, stellt also strengere Anforderungen. Das sei in Artikel 46 Absatz 4 der Richtlinie aber durchaus zulässig, wie der Normengeber in den Erläuterungen zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen darlegte. Norm wie auch Erläuterungen bilden wir in unserer neuen Normendatenbank ab – direkt zu § 97 GWB gelangen Sie hier.

Soziales und Nachhaltigkeit

Ein gemischtes Bild zeigt sich bei den Abstimmungen zu den strategischen Aspekten der Beschaffung. Mehrheitlich wird ein ausgewogener Ansatz unterstützt, der soziale und ökologische Kriterien einschließt. Änderungsanträge linker Fraktionen sowie aus dem Beschäftigungsausschuss, die teils sogar Verschärfungen vorsahen, fanden hingegen keine Mehrheiten.

Diese Diskussion zur möglichen Verpflichtung grüner, sozialer und anderer Kriterien in öffentlichen Ausschreibungen zeige laut Bayerns Bauminister Christian Bernreiter „die Gefahr eines künftigen Bürokratiezuwachses“.

Bernreiter weiter:

Was wir von der EU brauchen, ist zum Beispiel eine Erhöhung der Schwellenwerte für europaweite Vergaben, damit vermehrt einfachere und schnellere Vergaben nach nationalen Regelungen durchgeführt werden können. Es braucht flexiblere Vorschriften für besondere Fälle, etwa wenn Bauverträge geändert oder Auftragnehmer ausgewechselt werden müssen.

Einordnung und nächste Schritte

Der Bericht zur Vergaberechtsreform ist rechtlich nicht bindend, gilt aber als durchaus wichtige Positionierung des Parlaments im Zuge der Novellierung der EU-Vergaberichtlinien, die derzeit durch die Kommission vorangetrieben wird. Hierzu wurde zu Jahresbeginn eine öffentliche Konsultation durchgeführt, über deren Ergebnisse wir hier berichten. Mit einem ersten Reformvorschlag wird derzeit Ende 2026 gerechnet.

Quellen und Links

Titelbild: Mehr Demokratie, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons