Die Europäische Kommission hat die erste Überprüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (FSR) eingeleitet. Bis zum 18. November 2025 können interessierte Parteien ihre Rückmeldungen einreichen.

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Die Kommission sammelt Feedback über zwei Wege: eine öffentliche Konsultation zu spezifischen Elementen der Umsetzung und Durchsetzung der FSR sowie eine allgemeine Aufforderung zur Stellungnahme zu den Hauptzielen des Überprüfungsberichts.

Teilnehmen können alle interessierten Parteien wie Unternehmen, Anwaltskanzleien, Mitgliedstaaten, Wirtschaftsverbände, Einzelpersonen oder die Forschungsgemeinschaft. Die Rückmeldungen können in jeder offiziellen EU-Sprache eingereicht werden.

Fünf Schwerpunkte der Überprüfung

Die Überprüfung fokussiert auf fünf Bereiche:

  1. die Bewertung von drittstaatlichen Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren,
  2. die Anwendung des Abwägungstests zur Bewertung positiver gegen verzerrende Effekte,
  3. die Überprüfung von Subventionen auf eigene Initiative der Kommission,
  4. die Anmeldeschwellenwerte sowie
  5. die allgemeine Komplexität der Regeln und die daraus entstehenden Kosten für Unternehmen.

Faire Auswahlverfahren ohne Bürokratie

Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera erklärte, der erste Überprüfungsbericht werde im Juli 2026 vorgelegt. Dies sei eine Gelegenheit, Bilanz über die bisherige Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung zu ziehen und mögliche Verbesserungen zu erwägen.

Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné verwies darauf, dass das öffentliche Beschaffungswesen rund 15 Prozent des Bruttosozialprodukts der EU ausmacht. Die Europäer erwarteten faire Auswahlverfahren ohne Verzerrungen durch Drittstaatensubventionen. Die Überwachung dieses Ziels solle jedoch so unbürokratisch und transparent wie möglich erfolgen.

Hintergrund

Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen trat am 13. Juli 2023 in Kraft. Sie ermöglicht der Kommission, Wettbewerbsverzerrungen durch drittstaatliche Subventionen im Binnenmarkt zu bekämpfen. Drittstaatliche Subventionen können den Binnenmarkt durch jede wirtschaftliche Tätigkeit in jedem Sektor erreichen, einschließlich Unternehmensübernahmen, Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren und anderen Formen von Direktinvestitionen.

Die Verordnung verpflichtet die Kommission, ihre Umsetzungs- und Durchsetzungspraxis bis Juli 2026 und danach alle drei Jahre zu überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorzulegen.

Quelle und Links

Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash