
„Hohe Hürden“ bei der Vergabe öffentlicher Aufträge prangert der niedersächsische Städte- und Gemeindebund in einem offenen Brief an den Landeswirtschaftsminister an. Das Land solle sich Nordrhein-Westfalen zum Vorbild nehmen, wo jüngst das Unterschwellenvergaberecht abgeschafft worden ist.
Weitere Bürokratie aufgebaut
Die am 29. Mai in Kraft getretene Niedersächsische Wertgrenzenverordnung bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück, wie die Kommunalvertreter in dem offenen Brief an den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Grant Hendrik Tonne, schreiben. In Verbindung mit der Verschärfung des Tariftreue- und Vergabegesetzes werde keine Entlastung für die öffentliche Beschaffung bewirkt, sondern im Gegenteil weitere Bürokratie aufgebaut.
Nordrhein-Westfalen als Vorbild
In Nordrhein-Westfalen seien hingegen „spürbare Entscheidungen“ in die Wege geleitet worden:
„In NRW sollen Kommunen durch eine Änderung der Gemeindeordnung im Unterschwellenbereich vollständig von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden. Damit wird das komplizierte Vergaberegelwerk durch eine einfache und schlanke Mustersatzung der Kommunen ersetzt, die nur das Allernotwendigste regelt. Das ist echter Bürokratieabbau. Was in NRW möglich ist, geht auch in Niedersachsen.“
Hieran solle sich Niedersachsen orientieren und die bisherigen Änderungen der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung „nur als Anfang“ betrachten.
Misstrauen gegenüber Kommunen?
Kritisiert wird auch die Besserstellung von Schulen in der Wertgrenzenverordnung: Die in der Verordnungsbegründung aufgeführten Erläuterungen klängen „mehr nach Misstrauen gegenüber Kommunen und nach Almosen für die Schulleitungen, als wirklich der Entbürokratisierung zu nützen“.
Quelle und Links
- Pressemitteilung: Städte, Gemeinden und Samtgemeinden brauchen spürbare Erleichterungen im Beschaffungswesen – Andere Bundesländer zum Vorbild nehmen!
- Offener Brief des NSGB und seiner Kreisverbände zum Vergaberecht (PDF)
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Titelbild: – PxHere


