
Ein Tariftreuegesetz in Nordrhein-Westfalen ist derzeit in Arbeit. Der Entwurf werde Praxischecks unterzogen und soll auch mit Vorhaben der Bundesregierung abgestimmt werden.
Vor über einem Jahr hat der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) angekündigt, für sein Bundesland ein Gesetz zur Tarifbindung vorzulegen. Ministerpräsident Wüst unterstütze dies, sagte Laumann der Berliner Tageszeitung „taz“ vom 20. Juli 2024.
Bürokratiearme Lösung angestrebt
An dieser angekündigten Reform des Tariftreuerechts arbeite die Landesregierung intensiv, wie sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag erklärte.
Ziel sei eine möglichst wirkungsvolle, effiziente und bürokratiearm überprüfbare Lösung, welche die Wettbewerbssituation bei öffentlichen Aufträgen für Unternehmen verbessert, die mindestens tarifliche Löhne zahlen.
Harmonisierung mit bundesrechtlichen Regelungen
Derzeit werde ein Referentenentwurf sogenannten Praxischecks unter Beteiligung von Unternehmen und Vergabestellen unterzogen und optimiert. Dabei werde auch die Clearingstelle Mittelstand eingebunden, die nach Einholung der Positionen der zuständigen Kammern und Verbände überprüfen soll, welche Auswirkungen die Regelungen auf die mittelständische Wirtschaft haben.
Die Landesregierung möchte ein Beispiel schaffen für ein unbürokratisches aber wirkungsvolles Gesetz zur Tarifentgeltsicherung, wie sie in ihrer Antwort erklärt. Gleichzeitig werde im Rahmen entsprechender Abstimmungen eine Harmonisierung mit bundesrechtlichen Regelungen angestrebt. Vor diesem Hintergrund lasse sich eine Aussage, zu welchem Zeitpunkt ein Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird, nicht treffen.
Inhaltlich soll mit dem Gesetzentwurf eine Stärkung angemessen zahlender Unternehmen bei öffentlichen Vergaben durch die Verpflichtung zur Zahlung von branchenbezogenen Tarifentgelten erreicht werden. Gewährleistet werden soll, dass Beschäftigte im Rahmen öffentlicher Aufträge angemessen entlohnt werden.
Aktuelle Rechtslage
Das bestehende Tariftreue- und Vergabegesetz TVgG NRW trat am 30. März 2018 in Kraft und sollte Erleichterungen für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen mit sich bringen, indem es auf die notwendigen und wesentlichen Vorschriften zurückgeführt wurde. Insbesondere die bisherigen Verpflichtungserklärungen entfielen. Stattdessen ist nur noch eine vertragliche Vereinbarung für die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig.
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Titelbild: Landtag NRW/Bernd Schälte


