Zwei befristete Ausnahmetatbestände der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A laufen zum Jahresende aus.

Laut einer Umfrage von „Report Mainz“ führen 96 % der Kommunen keine Kontrollen der Einhaltung von Tariftreueregelungen durch.

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In vierzehn Bundesländern gelten inzwischen Tariftreuegesetze. Nur Bayern und Sachsen haben keine entsprechenden Regelungen. In den meisten dieser Länder räumen die Tariftreuegesetze Kommunen die Möglichkeit ein, Unternehmen auch nach einer Auftragsvergabe zu kontrollieren und etwa Gehaltsabrechnungen zu überprüfen – auch bei Subunternehmen.

Eine Umfrage des SWR-Formats „Report Mainz“ in den 14 Bundesländern mit Tariftreuegesetzen ergab: Von den antwortenden Landkreisen und kreisfreien Städten haben lediglich 4 % im vergangenen Jahr Kontrollen durchgeführt. 96 % hätten nach einer Vergabe kein einziges Mal kontrolliert. Drei Viertel aller angefragten Landkreise und kreisfreien Städte haben auf die Umfrage geantwortet, so „Report Mainz“:

Personalmangel als Hauptgrund

Als Hauptgrund für die mangelnden Kontrollen nennen die Kommunen fehlende Ressourcen. Auf die Frage, ob ausreichend Personal vorhanden sei, antworteten 65 % der Kommunen mit Nein, 35 % mit Ja.

Der Bürgermeister der Stadt Rheine, Dr. Peter Lüttmann, erklärt die Situation exemplarisch:

„Wenn die Kommunen personalmäßig so ausgestattet sind, dass es schon schwierig wird, die Pflicht zu erfüllen, dann muss man schon konkrete Anlässe haben, um tätig zu werden.“

Frankfurt als positive Ausnahme

Eine Stadt fällt laut „Report Mainz“ aus dem Rahmen: Frankfurt am Main führte im vergangenen Jahr 152 Vor-Ort-Kontrollen durch. Dafür stehen drei Vollzeitstellen zur Verfügung. Der Stadtkämmerer hält den bürokratischen Aufwand für überschaubar und wirbt dafür, „die Fairness, die man versprochen hat, auch einzuhalten und sich nicht davor zu drücken unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung“.

Bundestariftreue verabschiedet

Anfang August hat die Bundesregierung den Entwurf eines Tariftreuegesetzes verabschiedet. So wie auch seine Landespendants soll das Gesetz sicherstellen, dass bei der Ausführung von Bundesaufträgen tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewährt werden.

Der Entwurf sieht ebenfalls ein Kontrollregime vor: Eine neu einzurichtende Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werde anlassbezogen die Einhaltung der Tariftreueverpflichtungen kontrollieren.

Die Prüfstelle soll tätig werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß vorliegen, insbesondere aufgrund von Hinweisen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie sonstigen Dritten. Bundesauftraggeber würden verpflichtet, der Prüfstelle Anhaltspunkte für Verstöße unverzüglich mitzuteilen. Eine eigene Prüfpflicht der Bundesauftraggeber bestehe nicht.

Titelbild: Shivendu Shukla – Unsplash