Wie steht es um die Reformvorhaben der großen Koalition im Hinblick auf Vergaberecht und öffentliche Beschaffung? Hier bilden wir den aktuellen Stand ab.

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Beschleunigte Planung und Beschaffung für die Bundeswehr

Am 23. Juli verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr. Mit ihm wird unter anderem das bisherige Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz bis Ende 2035 verstetigt.

Sein Anwendungsbereich wird auf alle „Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr“ erweitert. Ebenso fallen alle Baumaßnahmen und Planungsleistungen für die Bundeswehr unter das Gesetz, unabhängig davon, ob sie verteidigungs- oder sicherheitsspezifisch sind.

Vergabebeschleunigung und Bundestariftreue

Referentenentwürfe eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) befinden sich derzeit in der Verbändeanhörung und werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellt:

Wir werden die Entwürfe nach Beschluss durch die Bundesregierung in der dann vorliegenden Form vorstellen. Gleiches gilt für die parlamentarische Befassung mit allen drei Vorhaben nach Ende der parlamentarischen Sommerpause im September.

Koalitionsvertrag und Sofortprogramm

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung in ihrer Koalitionsvereinbarung soviel Raum eingeräumt wie in wohl keinem Vertragstext einer Koalition zuvor. Allein drei dezidierte Kapitel (Vereinfachung des Vergaberechts und strategisches Beschaffungsmanagement, Wertgrenzen Direktaufträge und Öffentliches Beschaffungswesen) und weitere Bezüge auf diese Themen zeugen davon. Die Vorhaben stellen wir in diesem Beitrag ausführlich vor.

Bis zur Mitte des Jahres soll für jeden sichtbar werden, dass es mit Deutschland vorangeht. Dazu werden wir prioritär die nachfolgend genannten Maßnahmen umsetzen.

Mit diesen Worten leiteten die Koalitionäre nur wenige Wochen nach Beschluss des Koalitionsvertrags ein vierseitiges Sofortprogramm ein. Darin vereinbarten sie die Umsetzung von rund 60 Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, darunter auch die Reform des Vergaberechts sowie der Bundeswehr-Beschaffung und die Bundestariftreue. Entsprechende Kabinettsbeschlüsse sollten noch bis zur Sommerpause fallen.

Diesen Anspruch erhärtete der Bundeskanzler in seiner Sommerpressekonferenz am 18. Juli: Auch noch in den Sommerferien werde es entsprechende Kabinettsentscheidungen geben – nämlich am 30. Juli und am 6. August.

Titelbild: Bundesregierung/Sandra Steins