
Am heutigen Freitag berät der Bundesrat einen Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ziel hat.
Darin vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass das öffentliche Vergaberecht einer Vereinfachung und Reformierung bedürfe, die mit den Überlegungen zur Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien harmonisiert werden sollten.
Die Bundesregierung soll daher von der Länderkammer gebeten werden, sich auf europäischer Ebene für eine Anhebung der EU-Schwellenwerte einzusetzen. Gemeinsames Ziel aller staatlichen Ebenen müsse es sein, das Vergaberecht zielgerichteter, bürokratieärmer und moderner auszurichten. Bestehende digitale Standards könnten dabei eine zentrale Rolle einnehmen.
Strategische Vergabeaspekte
Zudem sollte die Marktrelevanz der öffentlichen Beschaffung in Deutschland von aktuell ca. 500 Mrd. Euro jährlich aus Sicht des Landes besser in Richtung Innovation, Klimaschutz, Zirkularität und Resilienz genutzt werden.
Sichergestellt werden müsse, dass zentrale Infrastrukturmaßnahmen – insbesondere zur Beseitigung bestehender Sanierungsdefizite – durch geeignete vergaberechtliche Erleichterungen zügig und effizient umgesetzt werden können.
Weitere Vorschläge im Überblick
Der Antrag enthält eine Vielzahl weiterer Einzelmaßnahmen. So werden gezielte Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und im Umweltrechtsbehelfsgesetz angeregt. Für die Modernisierung von Straßennetz und Industrieanlagen wird eine bundeseinheitliche Umsetzung von Artenschutzstandards gefordert.
Zudem wird vorgeschlagen, den urheberrechtsfreien Austausch von Gutachtendaten rechtlich zu ermöglichen und bundesweit verfügbare Umweltdatenbanken auszubauen.
Dazu zählen die schnellere Umsetzung offener Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene, die Harmonisierung von Schwellenwerten im Arbeits- und Sozialrecht, und die Aufforderung zu einer praxisorientierten Überprüfung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
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