Die Landeskriminalämter Nordrhein-Westfalens und Schleswig-Holsteins warnen vor betrügerischen E-Mails im Zusammenhang mit Ausschreibungen.

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Dabei nutzen Kriminelle ausgelesene Daten über Vertragspartner, um sich als vermeintlich Ausschreibende auszugeben und die Gewinner von Ausschreibungen per E-Mail zu kontaktieren. Diese E-Mails enthalten die Aufforderung, offene Rechnungen zu übersenden.

Manipulation legitimer Rechnungen

Die auf diesem Weg erlangten legitimen Rechnungen werden anschließend von den Betrügern manipuliert, indem die Bankverbindung ausgetauscht wird. Die veränderten Rechnungen werden dann an die entsprechenden Gläubiger versandt, wodurch Zahlungen auf Konten der Betrüger geleistet werden.

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen empfiehlt die Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder online. Für Nachfragen könne man sich an den Single Point of Contact (SPoC Cybercrime) des LKA NRW unter der Rufnummer 0211/939-4040 wenden.

Auch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein warnt vor entsprechenden Betrugstaten, von denen bereits mehrere Fälle bekannt seien. Die Schadenssummen bewegen sich dabei häufig im sechsstelligen Bereich.

Amt für Veröffentlichungen: Mehrere Fälle bekannt

Schon im vergangenen Jahr warnte das Publications Office of the European Union vor entsprechenden Phishing-Fällen, bei denen in mehreren erfolgreichen Fällen Daten aus Tenders Electronic Daily verwendet wurden. Zentrales Element in den gemeldeten Fällen sei die Kombination aus der Nutzung echter Vertragsinformationen und dem Druck, den die Täter ausüben.

Folgende Schutzmaßnahmen werden empfohlen

Die Landeskriminalämter empfehlen die Einhaltung der folgenden Vorsichtsmaßnahmen.

1. Prüfung der Absenderadresse

  • Überprüfen Sie die vollständige E-Mail-Adresse des Absenders sorgfältig. Achten Sie auf Abweichungen wie leicht veränderte Domainnamen oder ungewöhnliche Schreibweisen.
  • Seien Sie besonders wachsam, wenn Ihnen die E-Mail-Adresse unbekannt ist oder keinen direkten Bezug zur bekannten Person oder Firma hat.

2. Verifizierung von Rechnungen

  • Telefonische Bestätigung: Fordern Sie eine telefonische Bestätigung beim vermeintlichen Rechnungssteller ein, bevor Zahlungen angewiesen werden. Nutzen Sie hierfür ausschließlich offiziell bekannte Rufnummern.
  • Bestätigung per E-Mail: Fordern Sie eine Bestätigung per E-Mail ein, aber antworten Sie nicht direkt auf die verdächtige Nachricht. Verwenden Sie stattdessen eine offiziell bekannte E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers.
  • Kontodaten prüfen: Vergleichen Sie die angegebenen Bankverbindungen mit den bereits bekannten Daten des Unternehmens. Seien Sie besonders vorsichtig bei ausländischen Bankkonten.

3. Sicherer Rechnungsversand

  • Verwenden Sie verschlüsselte und signierte E-Mails, um die Manipulation von Rechnungen zu erschweren.

4. Maßnahmen bei Betrugsverdacht

  • Wenn Sie einen Betrugsverdacht haben oder bereits betroffen sind, kontaktieren Sie sofort die Polizei.
  • Versuchen Sie, bereits ausgeführte Überweisungen bei Ihrer Bank rückgängig zu machen.

Titelbild: Joshua Hoehne – Unsplash