Die Europäische Kommission hat mit Wirkung zum 20. Juni 2025 chinesische Unternehmen von öffentlichen Aufträgen für Medizinprodukte im Wert von mehr als 5 Millionen Euro ausgeschlossen. Es ist die erstmalige Anwendung des 2022 in Kraft getretenen Instruments zum internationalen Beschaffungswesen.

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Die Maßnahme ist eine Antwort auf die langjährige Praxis Chinas, Medizinprodukte aus der EU von seinen Regierungsverträgen auszuschließen. Maroš Šefčovič, Mitglied der Kommission für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, erklärte, das Ziel sei es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen zu schaffen.

Laut einem Kommissionsbericht aus dem Jahr 2025 waren 87 Prozent der öffentlichen Aufträge für Medizinprodukte in China Gegenstand ausschließender und diskriminierender Maßnahmen gegenüber in der EU hergestellten Produkten und Lieferanten aus der EU. Dieser Bericht war das Ergebnis der ersten Untersuchung der Kommission im Rahmen der IPI-Verordnung, die am 24. April 2024 eingeleitet wurde.

Das Instrument zum internationalen Beschaffungswesen (International Procurement Instrument, IPI) hatte das Europäische Parlament 2022 novelliert, um der EU mehr Möglichkeiten bei der Öffnung von Drittstaaten für öffentliche Aufträge einzuräumen.

Details der neuen Regelung

Bei erfolgreichen Angeboten sind nicht mehr als 50 Prozent der Inputs aus China zulässig. Die Regelung betrifft Medizinprodukte sämtlicher Art, darunter Apparate und Geräte zum Beatmen, Röntgen oder Sterilisieren sowie Rollstühle und Verbandsmaterial wie Pflaster.

Ausnahmen bestehen dort, wo es keine alternativen Anbieter gibt, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Medizinprodukte für das Gesundheitssystem der EU zur Verfügung stehen. Diese Reaktion wird als angemessen zu den chinesischen Beschränkungen angesehen und steht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der EU, auch im Rahmen der WTO.

Hintergrund der Entscheidung

Die chinesischen Ausfuhren von Medizinprodukten in die EU haben sich zwischen 2015 und 2023 mehr als verdoppelt, während der EU-Markt für öffentliche Aufträge weiterhin als einer der offensten der Welt gilt. Gleichzeitig hat China erhebliche und wiederkehrende rechtliche und administrative Hindernisse für seinen Beschaffungsmarkt errichtet.

Die Kommission hat diese Frage wiederholt bei den chinesischen Behörden angesprochen und nach einer konstruktiven und fairen Lösung gesucht, die EU-Unternehmen einen vergleichbaren Zugang zum chinesischen Markt bieten würde. China hat bisher keine spezifischen Verpflichtungen angeboten, um die diskriminierenden Maßnahmen und Praktiken anzugehen.

Quelle

Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash