
Das Land Niedersachsen hat der Ankündigung, die Wertgrenzen im ersten Halbjahr zu erhöhen, Folge geleistet. Auch die geplante Wertgrenzenerhöhung für Schulen ist in Kraft.
Die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung wurde am 28. Mai verkündet am trat am Folgetag in Kraft.
Diese Wertgrenzen gelten in Niedersachsen
Die Direktauftragsgrenze wird von bisher 1.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) beziehungsweise 3.000 Euro (Bauleistungen) ohne Umsatzsteuer einheitlich auf 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer angehoben.
Die Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben beträgt 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Im Bereich der Bauleistungen sind beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro sowie freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer möglich.
Wertgrenze für Schulen
Für öffentliche Schulen und Privatschulen, die nach § 99 Nr. 2 GWB öffentliche Auftraggeber sind, wird die Wertgrenze für einen Direktauftragswert für Liefer- und Dienstleistungen auf 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer erhöht.
Dies sei „ein klares Signal, mit dem wir die Schulen deutlich von ihren Verwaltungsaufgaben entlasten und beispielsweise die Organisation von Klassen- und Jahrgangsfahrten, dem Ganztag, von Festen oder Schulbuchbeschaffungen damit nachhaltig erleichtern“, wie die Kultusministerin Julia Willie Hamburg erklärte.
In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Sophie Ramdor (CDU) führte die Landesregierung folgende Klarstellung aus:
Die neue Wertgrenze für Schulen bezieht sich ausschließlich auf Landesmittel, die den Schulen zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung stehen und nicht auch auf den Beschaffungsbedarf der kommunalen Schulträger im Rahmen ihrer Sachkostenverantwortung oder im Bereich Bauunterhaltung für Schulen.
„Mehr Zeit und Kapazität für die eigentliche Arbeit“
Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne erklärte hierzu:
„Kommunen und Schulen sollen sich auf ihre Kernkompetenzen fokussieren können, denn gerade hier spürt man die Belastung durch den bürokratischen Aufwand sehr stark. Durch die neuen Wertgrenzen bleibt mehr Zeit und Kapazität für die eigentliche Arbeit. Diese Verordnung ist für unsere Kommunen und für unsere Landesbehörden und -einrichtungen ein zentraler Baustein, um den vielbeschworenen Bürokratieabbau sichtbar zu machen und daraus resultierend den Verwaltungen dringend benötigte Handlungsspielräume zu ermöglichen.“
Quelle und Links
- Pressemitteilung: Höhere Wertgrenzen erleichtern Vergaben und sorgen für mehr Effizienz und weniger Bürokratie
- Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung
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Titelbild: connormik – Pixabay