Kai Wegner und Martina Klement

Auch das Berliner Landesvergaberecht soll erleichtert und flexibilisiert werden. Das kündigte der Regierende Bürgermeister an.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Bislang gehörte das Berlin zu den wenigen Bundesländern, die sich dem Trend höherer Wertgrenzen nicht angeschlossen hatten. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner stellte jüngst auf einer Veranstaltung der IHK Berlin eine entsprechende Flexibilisierung des Landesvergaberechts in Aussicht. Vorbild sei hier das Nachbarland Brandenburg, zu dem er eine Homogenisierung anstrebe, wie der Tagesspiegel berichtet.

Erst kürzlich hatte Brandenburg erhöhte Wertgrenzen in Kraft gesetzt. Direktaufträge sind nun bis zu 100.000 Euro möglich.

Beitragsupdate: Die zuvor hier angegebenen aktuell gültigen Wertgrenzen für das Land Berlin waren unzutreffend. Der Vergabeservice des Landes Berlin gibt die folgenden Wertgrenzen an:

Für die öffentlichen Auftraggeber des Landes Berlin liegen zurzeit die Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen (ausgenommen Freiberufliche Leistungen)

  • für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei 100.000 € (ohne Umsatzsteuer) und
  • für Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb bei 10.000 € (ohne Umsatzsteuer).

im Baubereich

  • für Beschränkte Ausschreibungen von Hochbauleistungen bei 200.000 € (ohne Umsatzsteuer) und bei 500.000 € (ohne Umsatzsteuer) für alle übrigen Bauleistungen,
  • für Freihändige Vergaben bei 20.000 € (ohne Umsatzsteuer) für Hochbauleistungen und bei 50.000 € (ohne Umsatzsteuer) für alle anderen Bauleistungen.

Die Wertgrenze für Direktaufträge wurden seit Inkrafttreten der UVgO im Februar 2020 nicht erhöht und liegt bei 1.000 Euro. Für Bauleistungen gelten bundesweit befristet erhöhte Wertgrenzen – Näheres dazu hier.

Novellierung des Berliner Vergabegesetzes angekündigt

Mit Vorlage des Berliner Vergabeberichtes 2024 Mitte März hatte die Senatskanzlei eine Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) angekündigt. Sie sollte unter Beteiligung der Fachverwaltungen durchgeführt werden. Als Ergebnis sei die Vorlage eines Änderungsgesetzes einschließlich einer Verbändeanhörung vorgesehen.

Dem Bericht zufolge stellt die Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien für viele Auftraggeber eine Herausforderung dar. Herausforderungen bestünden auch in der praktischen Umsetzung: Insbesondere KMU seien mit den Anforderungen und Prozessen teilweise überfordert.

Gewerkschaftskritik

Der DGB Berlin-Brandenburg bezeichnete das Vorhaben, den Schwellenwert für Direktaufträge analog zu Brandenburg auf 100.000,00 Euro anzuheben, in einer Pressemitteilung als „inakzeptabel“. Ein großer Teil öffentlicher Aufträge würde bei einem solch hohen Schwellenwert vergeben, ohne dass die beauftragten Unternehmen verpflichtet wären, Vergabemindestlohn oder Tariflohn zu bezahlen.

Titelbild: Senatskanzlei Berlin