
Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes. Das berichtet das Portal „Politico“ unter Berufung auf ein Eckpunktepapier.
Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz wurde 2022 von der Ampelregierung verabschiedet, um Vergabeverfahren zu beschleunigen, damit die Bundeswehr schneller mit Ausrüstung versorgt werden kann. Es sollte mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft treten (s. § 9 BwBBG-E).
Update: Inzwischen liegt einigen Medien der Gesetzentwurf vor, hier etwa Spiegel Online.
Laufzeitverlängerung, Ausweitung des Anwendungsbereichs
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD sieht nun im Rahmen eines Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes nicht nur vor, diese Laufzeit bis 2035 zu verlängern, sondern auch den Anwendungsbereich zu erweitern: Künftig sollen alle „Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr“ unter die beschleunigten Verfahren fallen.
Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, welches das Portal Politico am 16. Juni veröffentlichte.
Aussetzung der Losvergabe und veränderte Rechtsmittel
Den Eckpunkten zufolge soll die Verpflichtung zur Losvergabe bis Ende 2030 ausgesetzt werden. Auch sei geplant, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht auszuschließen.
Ausschluss von Drittstaaten-Unternehmen möglich
Der Entwurf ermöglicht den Ausschluss von Unternehmen aus Drittstaaten bei Vergabeverfahren, wenn Sicherheitsinteressen es erfordern. Details dazu sollen im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Zudem werde die Nutzung des Ausnahmetatbestandes für technische Alleinstellungsmerkmale aus Gründen der Interoperabilität mit verbündeten Streitkräften klargestellt.
Beschaffungen unterhalb der EU-Schwellenwerte sollen durch Anhebungen von Wertgrenzen erleichtert werden. Zudem soll ein Schwellenwert für alle oberen Bundesbehörden im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums bei zivilen Vergaben erhöht werden.
Stärkung von Regierungsverkäufen und Innovationspartnerschaften
Die Möglichkeiten für Regierungsverkäufe durch die Bundesregierung sollen durch Regelungen zur Zentralen Beschaffungsstelle gestärkt werden. Bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Beschaffungen werde die Nutzung der Verfahrensart der Innovationspartnerschaft ermöglicht.
Laut „Politico“ sollen die Interoperabilität mit NATO-Partnern und innovationsgetriebene Projekte künftig ohne reguläre Ausschreibung möglich sein. Dies schaffe mehr Flexibilität bei Spezialbedarf der Bundeswehr.
EU-Ausnahmen für Rüstungsbeschaffung
Das Eckpunktepapier stellt fest, dass die Versorgungssicherheit durch die Erzeugung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial auf dem Bundesgebiet in der Regel ein wesentliches Sicherheitsinteresse im Sinne des Art. 346 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) darstellt.
Kabinettsbeschluss steht noch aus
Laut Politico sollte der Entwurf am 16. Juli in das Kabinett eingebracht werden, andere Pläne sahen einen Beschluss aller vergaberechtlicher Entwürfe noch vor der Sommerpause, also am 23. Juli, vor. Dazu kam es indes nicht. Presseberichten zufolge waren die Vorhaben oder Teile davon zwischen Wirtschaftsministerium und Arbeitsministerium strittig.
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