Bereits seit dem 17. Juni sind erhöhte Wertgrenzen in Brandenburg in Kraft. Direktaufträge sind bis zu 100.000 Euro möglich.

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Eine Vereinfachung des brandenburgischen Vergaberechts, die mit einer Überprüfung der Wertgrenzen einhergehen soll, hatte die Landesregierung aus SPD und BSW bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Im März wurde das Vorhaben in der „100-Tage-Bilanz“ des Ministerpräsidenten Woidke konkretisiert.

Erhöhte Wertgrenzen gelten bereits

Schon seit dem vergangenen Dienstag sind entsprechende Änderungen in Kraft. Wie die Landesregierung am Montag in einer Pressemitteilung bekanntgab, sehen vom Finanzministerium mit allen Ressorts abgestimmte Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung unter anderem Folgendes vor:

Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben. Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 1.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.

Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen werden die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich zugelassen, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (für klassische Auftragsvergabe aktuell 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) nicht erreicht. Es erfolgt eine Dynamisierung des Bezuges zu den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten.

Darüber hinaus wird die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Dies solle einen „Gleichklang“ mit den angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge herbeiführen.

Crumbach: Handwerksbetriebe auf Aufträge der öffentlichen Hand angewiesen

Die Verwaltungsvorschriften gelten bereits seit Dienstag, dem 17. Juni 2025. Finanzminister Crumbach erklärte dazu, dass es ein zentrales Vorhaben der Landesregierung sei, in dieser Legislaturperiode beim Bürokratieabbau deutliche Fortschritte zu erzielen.

Die Erhöhung der Wertgrenzen helfe der mittelständisch geprägten Wirtschaft, da so Vergaben einfacher und schneller umgesetzt werden können. „Ich denke da insbesondere an viele Handwerksbetriebe“, so Crumbach. „Gerade jetzt, da der Wohnungsbau auf einem niedrigen Niveau verharrt, sind sie umso mehr auf Aufträge der öffentlichen Hand angewiesen“.

Quelle