Am 30. Mai 2025 hat das Ministerium Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung über die Mindestarbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge (MinArbV M-V) bekannt gemacht.

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Sie konkretisiert das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes und legt verbindliche arbeitsrechtliche Mindeststandards für öffentliche Aufträge fest.

Vergaberechtlicher Mindestlohn

Der Vergaberechtliche Mindestlohn nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern beträgt gem. § 4 der Verordnung 13,98 Euro pro Stunde brutto.

Repräsentative Tarifverträge

Die Verordnung erklärt 18 Tarifverträge aus der Sparte des
Schienenpersonennahverkehrs für repräsentativ gem. § 5 Absatz 1 Satz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Der Wortlaut der Tarifverträge ist auf der Seite Öffentliches Auftragswesen des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zugänglich.

Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen

Für die folgenden Tarifbereiche werden Mindestarbeitsbedingungen gem. § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V auf Grundlage der Branchentarifverträge erklärt:

  • Baugewerbe
  • Gebäudereinigerhandwerk
  • Metall- und Elektroindustrie
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe
  • IT-Dienstleistungen
  • Umweltschutz und Industrieservice

Die jeweiligen Mindestarbeitsbedingungen sind im Anhang der Verordnung als Übernahme aus dem Tarifregister aufgeführt.

Die Verordnung enthält zudem Maßgaben zur Anwendung der Mindestarbeitsbedingungen. So sei der maßgebliche Zeitpunkt für die Schätzung der Auftragsdauer der Tag, an dem die Auftragsbekanntmachung abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird. Weitere Maßgaben berücksichtigen Zuschläge, Urlaubsansprüche, Teilzeitbeschäftigung sowie Sonderzahlungen.

Inkrafttreten und Übergangsregelung

Die Verordnung trat am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, also am 31. Mai. Vergabeverfahren, die vor Inkrafttreten eingeleitet wurden, sind entsprechend einer Übergangsregelung in § 5 ohne Beachtung der Verordnung zu beenden.

Quelle und Links

Die Verordnung über die Mindestarbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Mindestarbeitsbedingungenverordnung – MinArbV M-V) kann hier im Bereich Landesrecht oder über diesen Direktlink heruntergeladen werden.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

Titelbild: Niteshift – Eigenes Werk, Gemeinfrei