
Zwei aktuelle Publikationen zeigen auf, wie die öffentliche Beschaffung zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit beitragen kann. Die Veröffentlichungen sollen praktische Orientierung zur rechtlichen Machbarkeit und Umsetzung bieten.
Geschlechtergerechtigkeit ist ein zentrales Ziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung. Wie dieses Ziel in der öffentlichen Beschaffung berücksichtigt werden kann, wird in zwei aktuellen Veröffentlichungen aus dem Jahr 2024 untersucht.
Die vom Umweltbundesamt herausgegebene juristische Machbarkeitsstudie analysiert die Möglichkeiten, Pflichten und rechtlichen Grenzen bei der Berücksichtigung von Gleichstellung in Vergabeverfahren. Laut der Studie haben öffentliche Auftraggeber eine grundlegende Verpflichtung, die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Aufgabenbereichen, einschließlich der Vergabepraxis, zu beachten.
Gestaltungsspielraum in verschiedenen Phasen des Vergabeverfahrens
Die Machbarkeitsstudie des UBA betont, dass öffentlichen Auftraggebern ein gewisser Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung zukommt. Grundsätzlich sei eine Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit auf allen Stufen des Vergabeverfahrens möglich. Die Studie erläutert hierzu die verschiedenen Phasen und wie diese Aspekte jeweils integriert werden können.
Praktische Handreichung der GIZ
Die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) veröffentlichte Handreichung bietet ergänzend dazu praktische Hilfestellung für Beschaffungsverantwortliche. Sie beantwortet grundlegende Fragen: Was macht eine geschlechtergerechte Beschaffung aus? Warum ist sie wichtig? Und wie kann Beschaffung geschlechtergerechter gestaltet werden?
Integration von Geschlechtergerechtigkeit bereits in frühen Phasen
Die GIZ-Handreichung zeigt auf, wie Geschlechtergerechtigkeit bereits bei der Bedarfsermittlung und Markterkundung berücksichtigt werden kann. Neben konkreten Praxisbeispielen enthält sie Formulierungsvorschläge für verschiedene Verfahrensstufen sowie Argumentationshilfen und weitere praktische Tipps.
Die Handreichung schließt mit dem Fazit, dass bereits kleine Schritte zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen können und die öffentliche Vergabe die Chance bietet, positiv zu diesem Wandel beizutragen.
Weiterführende Informationen
Interessierte Vergabepraktiker finden detaillierte Informationen in den beiden Veröffentlichungen:
- Juristische Machbarkeitsstudie – Berücksichtigung von Gleichstellung und Genderdimensionen in Vergabe und Beschaffung. Für eine nachhaltige, soziale und diskriminierungsfreie UBA Vergabepraxis (Hrsg. UBA, 2024)
- Handreichung zur Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit in der öffentlichen Beschaffung (Hrsg. GIZ, 2024)
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