
Die Koalition in Sachsen-Anhalt will die Schwellenwerte erhöhen, ab denen die Landestariftreue greift.
Schon seit einigen Monaten steht das Tariftreue- und Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt, das erst seit dem 1. März 2022 in Kraft ist, auf dem Prüfstand.
Im Rahmen einer Landtagsdebatte erklärte die Landesregierung, es sei bereits ein Prozess initiiert worden, um die Verfahren zu vereinfachen. Bürokratische Hürden für Unternehmen und Kommunen sollten reduziert werden, ohne dabei faire Arbeitsbedingungen, die Einhaltung von Tariftreue sowie die Stärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen aus den Augen zu verlieren.
Befristete Anpassung der Tariftreue
Inzwischen haben die drei Koalitionsparteien CDU, SPD und FDP Medienberichten zufolge eine Einigung erzielt. Demzufolge sollen die Schwellenwerte, ab denen das Tariftreue- und Vergabegesetz greift, bei Bauaufträgen erst ab 5,5 Millionen Euro gelten und nicht wie bisher ab 120.000 Euro. Bei Dienstleistungen soll der Wert von 40.000 auf 220.000 Euro steigen. Die Erhöhungen sollen bis zum 31. Dezember 2028 gelten.
Die Novellierung liegt gegenwärtig (13. Mai 2025) noch nicht als Drucksache im Landtag von Sachsen-Anhalt vor und steht entsprechend auch nicht auf den Tagesordnungen der Plenarsitzungen am 13. und 14. Mai. Über neue Entwicklungen werden wir im cosinex Blog berichten.
Lob und Kritik für die Änderungen
Wirtschaft und Kommunen in Sachsen-Anhalt begrüßen die geplante Lockerung des Vergabegesetzes. Es sei ein „richtiger Schritt zur richtigen Zeit“, so Marco Langhof, Arbeitgeberpräsident von Sachsen-Anhalt, gegenüber der Volksstimme.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte die Erhöhung der Schwellenwerte hingegen. Mit ihnen werde das Gesetz „bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt“.
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Titelbild: Chris 73 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0, via Wikimedia Commons