
Die EU-Kommission hat jüngst den summary report zur öffentlichen Konsultation über die Evaluierung der EU-Vergaberichtlinien veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen deutliche Kritikpunkte an den aktuellen Regelungen, insbesondere hinsichtlich Flexibilität und Vereinfachung.
Die Konsultation fand vom 13. Dezember 2024 bis zum 7. März 2025 statt. Seit dem 14. Mai liegt auch der Summary report zu der Konsultation vor, der Rückschlüsse über das qualitative Feedback der Teilnehmenden erlaubt.
Ziel der Konsultation war die Evaluierung der EU-Richtlinien über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU), die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) und die Richtlinie über die Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (2014/25/EU). Die Ergebnisse sollen in den derzeit laufenden Prozess zur Novellierung der Richtlinien einfließen.
Breite geografische Beteiligung
Die Beteiligung erstreckte sich über 36 Länder, wobei Deutschland mit 141 Beiträgen beim Aufruf zur Stellungnahme und 193 bei der öffentlichen Konsultation die höchste Beteiligung aufwies. Es folgten Belgien (132 bzw. 102 Beiträge) sowie Schweden beim Aufruf zur Stellungnahme (85) und Frankreich bei der öffentlichen Konsultation (75).
Kritik an Flexibilität und Komplexität der Regelungen
Die Ergebnisse der Konsultation zeigen eine deutliche Kritik an den bestehenden Regelungen. 49 % der Befragten sind der Ansicht, dass die Richtlinien das öffentliche Vergabesystem nicht flexibel genug gestalten. 54 % meinen, die Richtlinien hätten keine einfacheren Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen etabliert.
Positiver wird die Digitalisierung des öffentlichen Auftragswesens bewertet: 42 % der Befragten stimmen zu, dass die E-Vergabe den Verwaltungsaufwand reduziert hat, 38 % sehen eine Beschleunigung der Beschaffung von Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen. Unternehmen bewerten die Vorteile der Digitalisierung dabei positiver als öffentliche Auftraggeber.
Mehr Transparenz, weniger Korruption
Zu den positiven Aspekten der Richtlinien zählt die erhöhte Transparenz im Vergabeverfahren. 62 % der Befragten stimmen zu, dass die Richtlinien die Transparenz durch einen geeigneten Rahmen für die Veröffentlichung von Ausschreibungen in allen Phasen des Vergabeverfahrens erhöht haben. Zudem sind 38 % der Ansicht, dass die Richtlinien zur Reduzierung von Korruption beigetragen haben.
Während die Regeln zur Transparenz (z.B. EU-weite Veröffentlichung über Tenders Electronic Daily „TED“) von 48 % der Befragten als weiterhin relevant und angemessen angesehen werden, betrachten ebenso viele Befragte (48 %) die Regeln zur Verfahrensflexibilität als nicht mehr zeitgemäß.
Marktzugang und Wettbewerb
In Bezug auf die Marktzugangsziele der Richtlinien sind die meisten Befragten (46 %) der Meinung, dass die Richtlinien nicht zu mehr Wettbewerb auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten geführt haben. Diese Ansicht wird von 54 % der öffentlichen Auftraggeber geteilt, aber nur von 34 % der Unternehmen.
Die meisten Befragten (53 %) glauben jedoch, dass die Richtlinien die Gleichbehandlung von Bietern aus anderen EU-Ländern in allen Verfahrensphasen und die objektive Bewertung von Angeboten gewährleisten. Nur 12 % stimmen dem nicht zu.
38 % der Befragten sind der Meinung, dass die Richtlinien es einfacher gemacht haben, sich aus dem Ausland auf öffentliche Aufträge zu bewerben. Diese Mehrheitsmeinung wird von den öffentlichen Auftraggebern nicht geteilt: 42 % stimmen dem nicht zu.
Strategische Beschaffung: unterschiedliche Wahrnehmungen
Öffentliche Auftraggeber stimmen zu, dass die Richtlinien die Beschaffung umweltfreundlicher (56 %), sozial verantwortlicher (55 %) und innovativer (45 %) Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen gefördert haben. Andere Befragtengruppen sind jedoch weniger positiv eingestellt. So sind Unternehmen der Meinung, dass die Richtlinien die Beschaffung umweltfreundlicher (46 %), sozial verantwortlicher (50 %) und innovativer (54 %) Leistungen nicht gefördert haben.
Bei der Frage, ob die Richtlinien die Unternehmen zu größeren Anstrengungen bei der Erfüllung von Umweltstandards, der Berücksichtigung sozialer Aspekte und dem Einsatz innovativer Lösungen angeregt haben, überwiegt die Skepsis. 33 % der Befragten sind der Auffassung, dass die Richtlinien Unternehmen nicht motiviert haben, Umweltstandards zu erfüllen, 38 % sehen keine Förderung sozialer Aspekte und 39 % keine verstärkte Nutzung innovativer Lösungen.
Kritik an Resilienz und strategischer Autonomie
Die meisten Befragten glauben nicht, dass die Richtlinien geeignet sind, zur strategischen Autonomie der EU beizutragen. 42 % halten die Richtlinien für nicht zweckmäßig in dringenden Situationen. Ebenso viele meinen, dass sie bei größeren Lieferengpässen (z.B. Unterbrechungen der Lieferkette während einer Gesundheits-, Energie- oder Sicherheitskrise) nicht geeignet sind. 38 % sind zudem der Ansicht, dass die Richtlinien nicht sicherstellen, dass Sicherheitserwägungen von den Auftraggebern angemessen berücksichtigt werden.
cosinex-Beitrag zur EU-Konsultation
Auch cosinex hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt, um die spezifische Sicht und das langjährige Know-how als Lösungsanbieter einfließen zu lassen, und drei zentrale Themen aus der Praxis adressiert.
Unsere Eingabe fokussiert auf drei wesentliche Aspekte, die aus unserer Sicht in besonderer Weise auf die Ziele der Vergaberichtlinien wie die Förderung eines hohen Wettbewerbsniveaus einzahlen.
Die Chancen von Peppol nutzen
Mit Pan-European Public Procurement OnLine (Peppol) existiert ein von der EU initiiertes Rahmenwerk, das den sicheren Austausch strukturierter, elektronischer Nachrichten bei Geschäftsprozessen im Vergabe- und Beschaffungswesen ermöglicht.
Der wesentliche Vorteil von Peppol liegt in der Standardisierung und Automatisierung des Datenaustausches zwischen allen Beteiligten. Unternehmen und Behörden sparen Zeit und Geld, da manuelle Tätigkeiten entfallen und Fehlerquellen reduziert werden. Peppol fördert die grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.
Wir regen an, die Chancen von Peppol als einem umfassenden Ökosystem für die elektronische Vergabe zu nutzen und den Standard zu berücksichtigen. Dieser hat sich im E-Rechnungsversand bereits bewährt, doch sein Potenzial geht weit darüber hinaus.
Mit Peppol könnte ein europaweit einheitlicher Zugang zu öffentlichen Aufträgen geschaffen werden, der die erfolgreich etablierten Digitalisierungslösungen von Ländern und Kommunen sinnvoll vernetzt. Dies würde Unternehmen ermöglichen, über Peppol Angebote direkt bei allen Vergabeplattformen einzureichen.
CPV-Codes
Die EU-Vergaberichtlinien schreiben die durchgängige Verwendung des Common Procurement Vocabulary (CPV) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen vor. Damit werden Vergleichbarkeit und Effizienz in Vergabeverfahren unterstützt.
CPV ist zweifellos ein bewährtes Instrument zur Klassifikation von Ausschreibungen aus Sicht der Unternehmer. Auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Nutzung KI-gestützter Suchtechnologien ist jedoch eine Aktualisierung des CPV-Codes erforderlich, um die bestehenden Ziele weiterhin zu gewährleisten.
Wir empfehlen daher, die in dem Abschlussbericht der Consultancy Services for Common Procurement Vocabulary expert group vorgeschlagenen Policy Options umzusetzen.
Dies würde eine bessere Abbildung moderner Beschaffungsmärkte ermöglichen und dazu beitragen, dass Unternehmen passgenaue Ausschreibungen effizienter finden können.
Klärung der Veröffentlichungspflicht für Aufträge mit Binnenmarktrelevanz
Die europäische Rechtsprechung und die Mitteilungen der Europäischen Kommission haben klargestellt, dass das Kriterium der Binnenmarktrelevanz bei Unterschwellenvergaben dazu führt, dass europäisches Primärrecht insbesondere die Grundsätze des freien Warenverkehrs, der Niederlassungsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit sowie der Nichtdiskriminierung und Transparenz eingehalten werden muss. In der Praxis führt dies jedoch zu Unsicherheiten bezüglich der konkreten Umsetzung.
Es gibt keine einheitliche Regelung dazu, wo und in welcher Form solche Aufträge veröffentlicht werden müssen, damit Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten eine faire Teilnahmemöglichkeit erhalten. Während nationale Vergabeplattformen oder Amtsblätter genutzt werden können, ist unklar, ob diese eine hinreichende Verbreitung sicherstellen. Dies führt zu Rechtsunsicherheiten sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für potenzielle Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Wir regen daher an, dass die EU-Kommission für Aufträge mit Binnenmarktrelevanz eine Regelung schafft, ob und wie eine Veröffentlichung (ggf. im Tenders Electronic Daily (TED)) erfolgen soll, damit Rechtsklarheit hierüber hergestellt wird.
Quelle und nächste Schritte
Der Report kann auf der Website zur Public procurement directives – evaluation unter der Zwischenüberschrift Summary report Ares (2025)3894320 als PDF heruntergeladen werden.
Ihrem Zeitplan zufolge will die Kommission bereits im dritten Quartal 2025 einen Vorschlag zur Evaluation der Richtlinien annehmen („Commission adoption Planned for Third quarter 2025„). Das kann sicherlich als ambitioniert bezeichnet werden. Über den Fortgang der Überarbeitung werden wir gewohnt aktuell im cosinex Blog berichten.
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Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash


