
Der Veröffentlichungsstandard eForms wird seit seiner Einführung am 25. Oktober 2023 kontinuierlich weiterentwickelt. Wohl auch aufgrund von Einwänden aus einzelnen Mitgliedstaaten wurde der Zeitplan der EU deutlich entzerrt.
Weiterentwicklung und deutsches Tailoring
Inzwischen berücksichtigt nahezu jedes Versionsupdate unserer Lösungen auch durch die eForms-Weiterentwicklung erforderliche Änderungen. Mit der Weiterentwicklung des Standards verfolgt das Amt für Veröffentlichungen der EU im Wesentlichen das Ziel, die Datenplausibilität zu erhöhen. Zudem werden zu Beginn bewusst ausgeschaltete Validierungen nach und nach aktiviert. Aufgrund der in Deutschland bestehenden Sondersituation des nationalen Datenservice entstehen für Softwarehersteller spezifische Anforderungen bei der Umsetzung.
Die EU hatte den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eingeräumt, eForms an den einzelstaatlichen Bedarf anzupassen, wovon die Bundesrepublik Gebrauch gemacht hat. Das führte unter anderem zu dem Umstand, dass eForms in Deutschland nicht wie seitens der EU eigentlich vorgesehen im Rahmen einer Übergangsfrist eingeführt wurden, sondern zum Stichtag des 25. Oktober 2023. Näheres dazu ist unserem FAQ eForms: Was Vergabestellen wissen müssen zu entnehmen.
Herausforderungen für Lösungsanbieter
Analog gilt für laufende Weiterentwicklungen des Standards: Fachverfahrenshersteller außerhalb von Deutschland können mit der Umsetzung eines EU-SDK beginnen, sobald es vom Amt für Veröffentlichungen publiziert wurde. Für deutsche Hersteller gilt, dass die Veröffentlichung der jeweils nächsten eForms-DE-Spezifikation abgewartet werden muss und dessen Veröffentlichungszyklen maßgeblich sind.
Das bedeutet auch, dass Lösungshersteller nicht nur den letzten Stand des EU-SDK umsetzen müssen, auf welchem die Spezifikation basiert, sondern auch alle vorherigen EU-SDK-Versionen, die seit der letzten DE-Spezifikation veröffentlicht wurden.
Dadurch entsteht ein hoher Analyseaufwand. Beispielsweise kann es vorkommen, dass in einem früheren SDK eine Regel eingeführt wurde, die in der Nachfolgeversion wieder entfernt wird; oder dass eine Validierung eingeführt wurde, die sich mit einer Nachfolgeversion ändert.
EU-SDKs sind in der Regel zwölf Monate gültig, verfügen also über ein Ablaufdatum, das den Umsetzungszeitraum entscheidend begrenzt. Die aktuellen SDK-EU und DE-Laufzeiten stehen in dieser Tabelle. Um die jüngst erfolgten Umplanungen seitens der EU zu verdeutlichen, sind zuvor gültige Laufzeiten durchgestrichen dargestellt:
SDK Version | Ende der Standard-Laufzeit | Ende der erweiterten Laufzeit | eForms-DE Standard |
---|---|---|---|
1.7 | 11. Mai 2024 | 30. April 2025 | 1.1 |
1.8 | 26. Juli 2024 | 30. April 2025 | 1.2 |
1.9 | 9. Oktober 2024 | 7. Mai 2025 | |
1.10 | 1. Dezember 2024 | 31. Juli 2025 | |
1.11 | 22. April 2025 | 31. Juli 2025 | 2.0 |
1.12 | 18. Juli 2025 | 30. Juni 2026 | |
1.13 | 28. November 2025 | 31. Juli 2027 | 2.1 |
Quelle: TED Developer Docs / SDK version lifespan
In guten Händen mit den cosinex Lösungen
Auch nach dem aktuellen SDK bleibt eines bestehen: eForms sind und bleiben eine fortlaufende Herausforderung – selbst bei einem etwas großzügigeren Zeitplan. Das komplexe Zusammenspiel zwischen den EU-weiten Spezifikationen und den zeitlich versetzt veröffentlichten deutschen Anpassungen erfordert weiterhin besondere Aufmerksamkeit.
Unser Anspruch ist es, dass Sie als Anwender des cosinex Vergabemanagementsystems und des Vergabemarktplatzes auch künftig reibungslos und effizient arbeiten können. Daher setzen wir die eForms-Anforderungen weiterhin konsequent um – ohne dabei Kompromisse bei der gewohnten Benutzerfreundlichkeit einzugehen.
Erfahren Sie mehr über unser Vergabemanagementsystem und den Vergabemarktplatz.
Verwandte Beiträge
Titelbild: Gerd Altmann – Pixabay
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich gestern beim cosinex Support erfahren habe, wurde die Frist für eForms-DE 2.x inzwischen auf den 30.04. verschoben.
Vielleicht könnte dieser Artikel aktualisiert werden?
Viele Grüße
Sylvia Krieger
Sehr geehrte Frau Krieger,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben den Artikel überarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Witte