Karsten Wildberger ist Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung.

Am Tag seiner Wahl durch den Deutschen Bundestag hat der Bundeskanzler per Organisationserlass das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ins Leben gerufen. Es erhält unter anderem einen weitreichenden Zustimmungsvorbehalt für IT-Ausgaben.

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Insgesamt sechs Ministerien treten dem Erlass zufolge Abteilungen oder Zuständigkeiten an das neu zu schaffende Haus unter Führung von Karsten Wildberger ab. Er erhält damit Einschätzungen zufolge noch umfangreichere Kompetenzen als erwartet.

Innenministerium gibt IT-Beschaffung ab

Aus dem Bundeskanzleramt werden die Zuständigkeiten für strategische Vorausschau, Verhaltenswissenschaften und bürgerzentrierte Politik und Grundsatzfragen der Digitalpolitik an das BMDS übertragen.

Das Innenministerium gibt unter anderem Zuständigkeiten für digitale Verwaltung einschließlich der Steuerung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie die allgemeine IT-Beschaffung (ZIB) ab. Auch die Steuerung der IT des Bundes einschließlich der zugehörigen Infrastruktur und der darauf begrenzten zugehörigen IT-Sicherheit sowie die Netze des Bundes gehen an das BMDS.

Das Verkehrsministerium, in der vergangenen Amtsperiode auch zuständig für Digitales, gibt Digital- und Datenpolitik und die Zuständigkeit für digitale Infrastrukturen an das neue Haus ab.

Aus dem Wirtschaftsministerium übernimmt das BMDS die Zuständigkeiten für

  • europäische und nationale bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau,
  • Digitalpolitik (ohne Post),
  • das Recht der Datennutzung,
  • digitale Wirtschaft, Datenverfügbarkeit, digitale Souveränität, Investitionsprüfungen und den Digitalgipfel.

Aus dem Geschäftsbereich des Finanzministeriums geht die Zuständigkeit für das Informationstechnikzentrum (ITZBund) zu großen Teilen sowie die souveräne Cloud an das Digitalministerium.

Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gehen die Zuständigkeiten für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtssetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat sowie die federführende Umsetzung des EU-AI-Acts in Deutschland an das Digitalministerium.

Zustimmungsvorbehalt für IT-Ausgaben

Mit dem Organisationserlass wird dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zudem ein Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung eingeräumt.

Ausnahmen betreffen bestimmte Geschäftsbereiche der Verteidigung, der Sicherheits- und Polizeiaufgaben, des Bundesnachrichtendienstes sowie der Steuerverwaltung. Das Nähere zum Zustimmungsvorbehalt soll eine Vereinbarung regeln.

Richter wechselt ins BMDS

Dr. Markus Richter, bislang Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie CIO der Bundesregierung, wechselt als Staatssekretär in das Bundesdigitalministerium. Die Rolle des Bundes-CIO werde nicht neu besetzt, so Richter:

Die Rolle des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO Bund), die ich zuletzt wahrgenommen habe, geht in einer klaren Regelstruktur auf: Sie wird zugunsten des BMDS abgeschafft – und genau das ist ein starkes Signal für einen nachhaltigen und strukturell verankerten digitalen Aufbruch.

Titelbild: Imago Images/Funke Foto Services/Bauer