
Die EU-Entwaldungsverordnung stieß auf breite Kritik. Nun reagiert die Kommission mit Erleichterungen bei der Umsetzung.
Mit der EU-Entwaldungsverordnung sollten die Auswirkungen des EU-Marktes auf die globale Entwaldung und Walddegradation verringert werden. Sie tritt Ende dieses Jahres für Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler in Kraft und sieht als mögliche Sanktion den Ausschluss von Vergabeverfahren vor.
Jüngst hat die Kommission die Umsetzung der Verordnung vereinfacht und den Verwaltungsaufwand nach eigenen Angaben verringert. Damit reagierte sie auch auf Kritik unter anderem des Bundesrats, die sich gegen die rechtlichen Vorgaben, die Zeitabläufe und den Detailgrad der Anforderungen richtete.
Neue Maßnahmen gehen auf die Forderungen von Interessenträgern ein
Neben der Veröffentlichung aktualisierter Leitlinien und der Beantwortung häufig gestellter Fragen soll ein delegierter Rechtsakt den Anwendungsbereich der EUDR präzisieren und vereinfachen. Zu diesem läuft bis zum 13. Mai eine öffentliche Konsultation.
Konkrete Vereinfachungen im Rahmen der neuen Leitlinien umfassen die Möglichkeit zur Wiederverwendung bestehender Sorgfaltserklärungen durch große Unternehmen, wenn Waren, die bereits auf dem EU-Markt waren, erneut eingeführt werden. Zudem sollen Unternehmen jährlich eine Sorgfaltspflichterklärung vorlegen, anstatt für jede Lieferung oder Charge, die auf den EU-Markt gebracht wird-
Verwaltungskosten um 30 Prozent verringert
Durch diese Maßnahmen sollen Unternehmen, Behörden der EU-Mitgliedstaaten und Partnerländer vereinfachte Maßnahmen und Erläuterungen erhalten, wie sie nachweisen können, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind.
Sie sollen zu einer geschätzten Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen um 30 Prozent führen.
EU-Kommissarin Jessika Roswall, zuständig für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, erklärte dazu:
„Wir setzen uns für die Umsetzung der EU-Vorschriften zur Entwaldung im Geiste einer engen Partnerschaft, Transparenz und eines offenen Dialogs ein. Unser Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die Ziele der Verordnung zu wahren. Wir werden weiterhin sehr eng mit allen Interessengruppen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Vorschriften die weltweite Entwaldung und Waldschädigung auf eine für die Unternehmen möglichst wenig belastende Weise verringern.“
- Pressemitteilung EU-Entwaldungsverordnung: Kommission erleichtert die Umsetzung
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Titelbild: Lukasz Szmigiel – Unsplash