
Niedersachsen plant als bislang einziges Bundesland eine dezidierte Wertgrenze für Beschaffungen durch Schulen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage gibt die Landesregierung dazu vertiefende Erläuterungen.
Bis zu einem Wert von 100.000 Euro sollen Schulen in Niedersachsen Beschaffungen per Direktauftrag durchführen können. Das sieht ein Vorschlag zur Anpassung der Wertgrenzenverordnung vor, der sich derzeit in der Ressortmitzeichnung befindet.
Zugutekommen soll die Maßnahme Lehrkräften bei der Organisation und Vergabe von Klassenfahrten, Schulfahrten und anderen Schulaktionen.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag geht die Landesregierung auf das Vorhaben detaillierter ein.
Öffentliche Schulen = öffentliche Auftraggeber
Demnach seien öffentliche Schulen nach § 99 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Auftraggeber, so dass sie grundsätzlich dem Vergaberecht unterfallen. Auch Schulen in freier Trägerschaft erfüllen demnach regelmäßig gemäß § 99 Nr. 2 GWB die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber.
Von der Wertgrenzenerhöhung erwartet die Landesregierung daher einen „ganz erheblichen Entlastungseffekt bei Lehrkräften und Schulleitungen bei der Wahrnehmung ihrer außerunterrichtlichen Aufgaben“.
Zwar seien sie von dem Erfordernis der Durchführung förmlicher Vergabeverfahren freigestellt, die Einhaltung der weiterhin geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit seien aber auf geeignete Weise zu dokumentieren, etwa durch Darlegung der Marktkenntnis bzw. der Marktüblichkeit des jeweiligen Angebotspreises.
Weitere Unterstützungsangebote
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage verweist die Landesregierung zudem auf die bestehenden Unterstützungsangebote für Schulen in vergaberechtlichen Fragen.
So sei bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Osnabrück eine Beratungsstelle eingerichtet, an die sich die Schulen mit Fragen und Beratungsbedarfen wenden können.
Darüber hinaus stünden über das Bildungsportal Niedersachsen hilfreiche Unterlagen, Vordrucke, Vorlagen sowie Beispielfälle zu vergaberechtlichen Fragen zur Verfügung. Die Vordrucke und Vorlagen trügen dazu bei, den Bearbeitungsaufwand gering zu halten.
Das Beratungsangebot des RLSB Osnabrück werde „punktuell mit konkreten Fragen“ zum weiteren Vorgehen in einzelnen Verfahren wahrgenommen. Dabei gehe es im Wesentlichen um allgemeine Fragen zum Vergaberecht bzw. zu Vergabeverfahren.
Problemlagen ließen sich zur Zufriedenheit der anfragenden Schulen erläutern. Auch die angebotenen Unterlagen für die Vergabeverfahren in Schulen gelten als hilfreich, so die Landesregierung.
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Titelbild: cosinex