
Der Bayerische Landtag hat einen Antrag der Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler angenommen, wonach die öffentliche Auftragsvergabe für Start-ups attraktiver gestaltet werden soll.
Update vom 14. März: In seiner Sitzung vom 9. April hat der Landtag den Entrag beraten und beschlossen. Dem ging eine Empfehlung zur Zustimmung durch den Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung voraus. Der Wortlaut des Antragstextes:
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, wie der Freistaat bei Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge Startups besser berücksichtigen kann. Dabei soll auch im Speziellen geprüft werden, inwieweit die Etablierung einer Legaldefinition des Startup-Begriffs – analog zur KMU-Definition (KMU = Kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission – für eine Startup-freundliche Vergabe sowie für eine transparente Förderpolitik im Allgemeinen sachdienlich wäre und welche Möglichkeiten der Vereinfachung es im Sinne Startup-freundlicher Vergaben für Kommunen geben könnte.
Jährlich geben Bund, Länder und Kommunen über 100 Milliarden Euro für Dienstleistungen, Software und Hardware aus. Start-ups kommen bei der Vergabe dieser öffentlichen Aufträge jedoch selten zum Zug – nur 31 Prozent der Start-ups bewerben sich überhaupt um staatliche Aufträge.
Große Chancen für beide Seiten
Die Regierungsfraktionen sehen in einer verstärkten Zusammenarbeit mit Start-ups großes Potenzial: Der Staat könnte aufkommensneutral zur Förderung der Start-up-Szene beitragen und gleichzeitig von innovativen, technologieorientierten Lösungen profitieren. Für Start-ups wiederum wäre der Staat ein verlässlicher Kunde mit großen Budgets und langen Vertragslaufzeiten.
Definition als Grundlage
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Prüfung einer Legaldefinition des Start-up-Begriffs. Anders als bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fehlt bislang eine allgemein anerkannte Definition. Diese wäre aber Voraussetzung für vergaberechtliche Sonderregelungen.
Kommunen als wichtige Partner
Auch die kommunale Ebene soll einbezogen werden. Gerade hier könnten durch lokale Bezüge Synergien entstehen. Der Antrag regt an zu prüfen, wie Kommunen die Vergabe an Start-ups durch vereinfachte Verfahren und die Berücksichtigung von Innovationsfaktoren erleichtern könnten.
Vorbild Baden-Württemberg
Bei der Ausgestaltung konkreter Maßnahmen könnte sich Bayern an Baden-Württemberg orientieren. Das dortige Wirtschaftsministerium hat bereits eine auf drei Jahre befristete Sonderregelung für die Vergabe an Start-ups eingeführt. Eine vergleichbare Befristung mit Evaluation vor Fristablauf schwebt auch der Koalition vor.
Quelle
Beratungsverlauf der Initiativdrucksache ‚Der Staat als Kunde – Vergabeverfahren Startup-freundlicher gestalten‘
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Stefan Obermeier | Bildarchiv Bayerischer Landtag