
Das Niedersächsische Landeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Ein Vorschlag zur Anpassung der Wertgrenzenverordnung wurde zudem in die Ressortmitzeichnung gegeben. Schulen sollen demnach eine eigene Wertgrenze erhalten.
Tariftreue per Verordnungsmodell
Durch die Änderung des NTVergG sollen künftig öffentliche Aufträge des Landes, der Kommunen sowie weiterer öffentlicher Auftraggeber in Niedersachsen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebundene Löhne zahlen.
Damit soll der im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundsatz „Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“ gesetzlich konsequent umgesetzt werden.
Die Neuregelung sieht vor, dass Unternehmen künftig bei der Angebotsabgabe erklären müssen, ihren Beschäftigten bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags das Entgelt zu zahlen, das per Rechtsverordnung auf Grundlage eines repräsentativen Branchentarifvertrags festgelegt worden ist.
Neue Landeskontrollstelle
Dieser Ansatz – das sogenannte Verordnungsmodell – schaffe für alle Beteiligten Klarheit und Rechtssicherheit, wie die Staatskanzlei in einer Pressemitteilung erklärt.
Kontrolliert werden soll die Einhaltung dieser Regelungen künftig durch eine neu einzurichtende Landeskontrollstelle. Diese werde hoheitliche Befugnisse erhalten und stichprobenartig und anlassbezogen prüfen, ob die tarifvertraglich festgelegten Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. So soll die Umsetzung wirkungsvoll gesichert werden – insbesondere zur Unterstützung der kommunalen Auftraggeber.
Wertgrenzenerhöhung auf 20.000 Euro – 100.000 Euro für Schulen
Parallel wird eine Änderung in der Wertgrenzen-Verordnung des Landes vorgenommen. Die Wertgrenzen für die Direktvergabe für öffentliche Auftraggeber sollen erhöht werden, so dass vor allem an den niedersächsischen Schulen kleinere Aufträge künftig „deutlich einfacher, schneller und effizienter“ vergeben werden. Profitieren würden auch die niedersächsischen Kommunen.
Sobald alle Ressorts zugestimmt haben, soll die Direktauftragsgrenze entsprechend von bisher 1.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) beziehungsweise 3.000 Euro (Bauleistungen) einheitlich auf 20.000 Euro angehoben werden.
Schulen von Verwaltungsaufgaben entlasten
Für Schulen sollen die Grenzen auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden. Diese Änderung soll Lehrkräften bei der Organisation und Vergabe von Klassenfahrten, Schulfahrten und anderen Schulaktionen zugutekommen.
Über diese Besonderheit, Wertgrenzen auch und gerade für Klassenfahrten anzuheben, berichteten wir bereits im August 2024. Im Januar hatte die Staatskanzlei die Änderungen auf parlamentarische Nachfrage hin für das erste Halbjahr 2025 in Aussicht gestellt.
Kultusministerin und Stellvertretende Ministerpräsidentin Julia Willi Hamburg zu der geplanten Regelung:
„Mit dieser Regelung wollen wir Schulen deutlich von ihren Verwaltungsaufgaben entlasten und beispielsweise die Organisation von Klassen- und Jahrgangsfahrten, dem Ganztag, von Festen oder Schulbuchbeschaffungen deutlich erleichtern.“
Sobald Entwürfe der angekündigten Novellierungen vorliegen, werden wir darüber im cosinex Blog berichten.
Quelle
Verwandte Beiträge
Titelbild: connormik – Pixabay