Helga Berger ist seit August 2020 Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. Im Interview mit dem cosinex Blog gibt sie einen Ausblick auf das Vortragsthema, zu dem sie gemeinsam mit Alexandra Terzaki auf dem Vergabesymposium sprechen wird.

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Wie schon in den Vorjahren wagen wir auch auf dem Vergabesymposium, das am 20. und 21. Mai stattfinden wird, einen ‚Blick über den Tellerrand‘, den wir in diesem Jahr nach Brüssel richten.

Helga Berger

Anlass dafür gibt es genug; schließlich befinden sich die EU-Vergaberichtlinien derzeit in der Überarbeitung. Ein Anstoß war sicherlich der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs, der Ende 2023 erschienen war und mit dem Befund, die europäischen Vergaberichtlinien hätten ihre Ziele verfehlt, wie ein Paukenschlag wirkte.

Mit Helga Berger können wir das Mitglied des Europäischen Rechnungshofs auf dem Vergabesymposium begrüßen, das für die Erstellung des Berichts verantwortlich war. Im Interview mit dem cosinex Blog gibt die gebürtige Klagenfurterin einen Ausblick auf das äußerst facettenreiche Thema.

Frau Berger, für diejenigen Leserinnen und Leser des cosinex Blog, die damit nicht so vertraut sind: Können Sie kurz die Funktion des Europäischen Rechnungshofs und Ihre Aufgabe als Mitglied des Hofs beschreiben?

Der Europäische Rechnungshof ist eine der sieben europäischen Institutionen. Wir sind in Luxemburg angesiedelt und unsere Aufgabe ist die externe Prüfung des EU-Haushalts, also des Umgangs mit den europäischen Finanzen.

Wir haben zwei Hauptaufgaben: Das eine ist die Prüfung auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Da sehen wir uns an, ob Einnahmen und Ausgaben im Einklang mit den Vorschriften sind. Die andere ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Da geht es darum, ob Steuergelder wirksam, wirtschaftlich und sparsam verwendet worden sind.

Wir prüfen die Mittelverwendung durch die EU-Institutionen und sind immer zuständig, sobald europäisches Geld in einem Projekt verwendet wird. Da drei Viertel des EU-Haushalts von den Mitgliedstaaten verwaltet werden, prüft der Europäische Rechnungshof aber auch auf nationaler Ebene.

Die Ergebnisse aller dieser Prüfungen veröffentlichen wir. Wir führen ungefähr 30 bis 40 Prüfungen pro Jahr durch und legen sie dem Europäischen Parlament vor, wo sie auch beraten werden.

Vergabesymposium 2026

  • 19. – 20. Mai 2026
  • Jahrhunderthalle Bochum
  • 32 Referenten · 2 Fachforen
  • Frühbucherrabatt bis zum 31. Januar

Im Dezember 2023 hat der Rechnungshof den Sonderbericht Öffentliches Auftragswesen in der EU veröffentlicht. War das das erste Mal, dass er sich mit den Vergaberichtlinien und mit dem Beschaffungswesen befasst hat, oder passiert das regelmäßig?

Nein, Vergabethemen spielen bei unseren Prüfungen regelmäßig eine zentrale Rolle.

Ich war selbst berichterstattendes Mitglied für das Kapitel des Jahresberichts, das sich mit den EU-Kohäsionsausgaben befasst, und dort berühren die meisten der geprüften Projekte Vergaberechtsthemen. Vergaberechtsvorschriften sind häufig komplex und deswegen nicht immer leicht einzuhalten. Hier liegen daher wesentliche Ursachen für Verstöße gegen die Regelungen und damit für fehlerhafte Ausgaben.

Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs scheint breiten Widerhall gefunden zu haben. Teilen Sie diesen Eindruck – und hat Sie das überrascht?

Das Thema ist sehr wichtig, weil 14 % des BIP der Europäischen Union über Ausschreibungen ausgegeben werden. Da ist also viel öffentliches Geld im Spiel.

Das Vergaberecht ist zudem ein Schlüsselelement für das Funktionieren des EU-Binnenmarktes und ein Motor, wenn es um Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze geht. Und es ist wesentlich für den bestmöglichen Einsatz öffentlicher Mittel, denn je besser die Angebote und je besser die Aufträge sind, umso besser ist dann auch die Verwendung öffentlicher Mittel. Es ist also ein sehr relevantes Thema.

Der Bericht ist von vielen Kennern des Vergaberechts als willkommener Weckruf bezeichnet worden.

Ich glaube, dass der entscheidende Faktor bei dem Sonderbericht die Zusammensetzung der Prüfungsthemen war. Wir haben die vorhandenen Daten aus dem elektronischen Vergabesystem der EU (TED) so intensiv genutzt, wie es bis dahin noch bei keiner Analyse der Fall gewesen war. Wir haben uns dann  die Frage gestellt, inwieweit die Ziele, die man sich 2014 gesteckt hatte, erreicht wurden. Und wir haben analysiert, was die Ursachen für die leider nicht so positive Entwicklung gewesen sein könnten.

Diese Mischung hat offensichtlich den Bedarf von Praktikern wie von Wissenschaftlern getroffen. Der Bericht ist von vielen Kennern des Vergaberechts als willkommener Weckruf bezeichnet worden, und er hat die Evaluierung der Richtlinie, die derzeit läuft, mit angestoßen.

Wie würden sie die Kernaussagen des Berichts wiedergeben?

Es war ein verlorenes Jahrzehnt für den Wettbewerb in der EU. Die Ziele der Reform von 2014 sind nicht erreicht worden. Der Fokus ist sowohl auf der europäischen Ebene als auch auf der nationalen Ebene sehr stark auf die Einhaltung von Vorschriften gelegt worden und weniger auf die Wirtschaftlichkeit.

Die Digitalisierung der Bekanntmachungsverfahren und die Standardisierung von Online-Formularen sind dem Rechnungshof zufolge Möglichkeiten, um die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher zu gestalten. Wo sehen Sie weiteres Digitalisierungspotenzial?

Es gibt zwei wesentliche Probleme im Datenbereich.

Wir haben im Bericht auf das Problem der Datenqualität hingewiesen und in diesem Zusammenhang eine klare Empfehlung bezüglich der Verbesserung der Daten abgegeben.

Es gibt zwei wesentliche Probleme im Datenbereich: Zum einen gibt es keine politische Einigung auf einen „Unique Identifier“, der eine entscheidende Grundlage für die Verwendung von Daten auch aus verschiedenen Registern wäre und vieles vereinfachen würde, weil viele Daten dann nicht jedes Mal extra erhoben werden müssten.

Der zweite Punkt, wo wir deutliches Vereinfachungspotential sehen, ist die verstärkte automatische Überprüfung von Daten, durch die unplausible Eingaben schnell aussortiert werden könnten.

Ein weiterer Bereich, wo aus Digitalisierungssicht sicherlich etwas gemacht werden könnte, ist die Nutzung künstlicher Intelligenz zur Überwindung von Sprachbarrieren. Denn unsere Prüfung hat gezeigt, dass es nur sehr wenige grenzüberschreitende Auftragsvergaben gibt und der Binnenmarkt in diesem Punkt definitiv nicht verwirklicht ist.

Der neue Strategierahmen der Europäischen Kommission legt den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit. Aus Ihrer Sicht der richtige Weg?

Das Wettbewerbsthema war für uns ein zentraler Faktor. Zum Zeitpunkt der Prüfung stand das Bewusstsein für die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit als entscheidendem Faktor für ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht besonders im Vordergrund.

Ich glaube, dass sich das zwischen geändert hat und dass das Thema wieder in den politischen Fokus gerückt ist. Es gibt mehrere Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit, die alle in die gleiche Richtung deuten. Darum begrüßen wir es auch, dass dieses Thema wieder auf der politischen Agenda ist.

Bis vor Kurzem lief im Zuge der Vereinfachung des EU-Vergaberechts ja noch eine öffentliche Konsultation. Wie dürfte es danach weitergehen?

Wie schon gesagt, unser Bericht wurde als Weckruf wahrgenommen. Und es ist interessant zu sehen, dass sich in den Diskussionen eigentlich alle einig sind, dass Vereinfachung der richtige Weg ist.

Die Sorge, die ich quer durch Europa wahrnehme, ist, dass das Vergaberecht kein Allheilmittel ist.

Die Frage ist jetzt: Wie setzt man das um? Die Sorge, die ich quer durch Europa wahrnehme, ist, dass das Vergaberecht kein Allheilmittel ist. Wir haben daher auch empfohlen, dass man klar entscheiden muss, was man über das Vergaberecht lösen will und was man gegebenenfalls auch über Produktanforderungen machen kann. Diese politische Entscheidung muss getroffen werden, denn wenn für alles das Vergaberecht herhalten muss, wird keine Vereinfachung gelingen.

Das Vergaberecht ist oft der einzige Kontaktpunkt von vielen Bürgermeistern mit dem Europarecht. Wenn das stets nur als heillos komplexe Materie wahrgenommen wird, führt das natürlich nicht zu einem besseren Verständnis der EU. Deshalb ist entscheidend, dass die Novelle in Sachen Vereinfachung ein Erfolg wird.

Herzlichen Dank für das Gespräch, Frau Berger.