
Auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, hat der Senat den Berliner Vergabebericht 2024 beschlossen.
Der Bericht untersucht die Auswirkungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), das seit dem 1. Mai 2020 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes ist es, eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Auftragsvergabe der öffentlichen Hand sicherzustellen. Die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation erfolgt alle vier Jahre. Der Bericht bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Vergabepraxis im Land Berlin.
Quantitative und qualitative Datenerhebung
Der Vergabebericht 2024 basiert auf einer zwischen Juli und September 2024 durchgeführten Datenerhebung. Befragt wurden 145 öffentliche Auftraggeber sowie über 2000 Unternehmen, die 92 beziehungsweise 176 vollständig ausgefüllte Fragebögen zurückgesandt haben. Ergänzend wurden Experteninterviews und Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern von Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden und Gewerkschaften durchgeführt.
Untersucht wurden die Verständlichkeit und Praktikabilität der Regelungen sowie der zugehörigen Ausführungsvorschriften. Zudem wurde die Einhaltung der Regelungen untersucht sowie deren Wirkung bewertet: der Tariftreueverpflichtung, der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie der umweltgerechten Beschaffung.
Gegenstand waren ferner die Wertgrenzen, ab denen das Gesetz anzuwenden ist, die Kontrollmechanismen, das Bieterverhalten und die Zugänglichkeit von öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
KMU teilweise überfordert
Das BerlAVG werde demnach insgesamt positiv wahrgenommen, so das Land in einer begleitenden Pressemitteilung.
Insbesondere das Vergabemindestentgelt und die umweltfreundliche Beschaffung finden breite Zustimmung. Die sozialen und ökologischen Vergabekriterien sind bei öffentlichen Auftraggebern weitgehend etabliert.
Allerdings stellt die Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien für viele Auftraggeber eine Herausforderung dar – eine Übernahme aller Kontrollen durch die zentrale Kontrollgruppe wird von vielen Befragten als notwendig erachtet.
Herausforderungen bestehen auch in der praktischen Umsetzung, insbesondere KMU seien mit den Anforderungen und Prozessen teilweise überfordert.
Optimierungsbedarfe bei Schulungen
Obwohl der Bericht keine Handlungsempfehlungen ausspricht, zeigt er Optimierungsbedarfe auf. Ein wiederkehrendes Anliegen der Befragten ist die Einrichtung eines Runden Tisches, um den Austausch zwischen Theorie und Praxis zu verbessern.
Auch verstärkte Schulungsangebote für Vergabestellen und Unternehmen zur Einhaltung der Vergabekriterien werden von den Befragten als notwendig erachtet. Vor allem KMU melden Unterstützungsbedarf für eine erfolgreiche Teilnahme an Vergabeverfahren an.
BerlAVG-Änderungsgesetz geplant
Mit der Durchführung des Vergabeberichts 2024 wurde die Firma Wegweiser Research & Strategy GmbH beauftragt. Der Senat hat die Aussagen im Bericht nicht gewertet. Nach Veröffentlichung des Vergabeberichts wird unter Beteiligung der Fachverwaltungen die Evaluierung des BerlAVG eingeleitet. Als Ergebnis der Evaluierung ist die Vorlage eines Änderungsgesetzes einschließlich einer Verbändeanhörung vorgesehen.
Quelle und Links
- Pressemitteilung: Senat veröffentlicht den Vergabebericht 2024
- Vergabebericht 2024 gemäß § 18 Absatz 3 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) (PDF, 92 Seiten)
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Titelbild: Florian Wehde – Unsplash