
Bis zum 7. März war die Teilnahme an der von der Europäischen Kommission initiierten Konsultation zu den europäischen Vergaberichtlinien möglich. Auch cosinex hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt, um die spezifische Sicht und das langjährige Know-how als Lösungsanbieter einfließen zu lassen, und drei zentrale Themen aus der Praxis adressiert.
Ziel der Konsultation ist es, Rückmeldungen zur Effektivität der Richtlinien zu sammeln und ihre Wirkung zu evaluieren. Die eingereichten Beiträge sollen in die Bewertung der Vergaberichtlinien durch die Kommission einfließen.
Das Konsultationsportal war seit Mitte Dezember für die Einreichung von Rückmeldungen offen. Interessierte Parteien waren aufgefordert, ihre Ansichten darüber zu äußern, wie effektiv die Richtlinien ihre Ziele erreicht haben. Die eingereichten Beiträge sollen in die Bewertung der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen durch die Kommission einfließen.
Bereits jetzt sind über 200 Einträge veröffentlicht worden – die meisten davon mit derzeit 42 Rückmeldungen aus Deutschland.
Unsere Eingabe fokussiert auf drei wesentliche Aspekte, die aus unserer Sicht in besonderer Weise auf die Ziele der Vergaberichtlinien wie die Förderung eines hohen Wettbewerbsniveaus einzahlen.
Die Chancen von Peppol nutzen
Mit Pan-European Public Procurement OnLine (Peppol) existiert ein von der EU initiiertes Rahmenwerk, das den sicheren Austausch strukturierter, elektronischer Nachrichten bei Geschäftsprozessen im Vergabe- und Beschaffungswesen ermöglicht.
Der wesentliche Vorteil von Peppol liegt in der Standardisierung und Automatisierung des Datenaustausches zwischen allen Beteiligten. Unternehmen und Behörden sparen Zeit und Geld, da manuelle Tätigkeiten entfallen und Fehlerquellen reduziert werden. Peppol fördert die grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.
Wir regen an, die Chancen von Peppol als einem umfassenden Ökosystem für die elektronische Vergabe zu nutzen und den Standard zu berücksichtigen. Dieser hat sich im E-Rechnungsversand bereits bewährt, doch sein Potenzial geht weit darüber hinaus.
Mit Peppol könnte ein europaweit einheitlicher Zugang zu öffentlichen Aufträgen geschaffen werden, der die erfolgreich etablierten Digitalisierungslösungen von Ländern und Kommunen sinnvoll vernetzt. Dies würde Unternehmen ermöglichen, über Peppol Angebote direkt bei allen Vergabeplattformen einzureichen.
CPV-Codes
Die EU-Vergaberichtlinien schreiben die durchgängige Verwendung des Common Procurement Vocabulary (CPV) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen vor. Damit werden Vergleichbarkeit und Effizienz in Vergabeverfahren unterstützt.
CPV ist zweifellos ein bewährtes Instrument zur Klassifikation von Ausschreibungen aus Sicht der Unternehmer. Auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Nutzung KI-gestützter Suchtechnologien ist jedoch eine Aktualisierung des CPV-Codes erforderlich, um die bestehenden Ziele weiterhin zu gewährleisten.
Wir empfehlen daher, die in dem Abschlussbericht der Consultancy Services for Common Procurement Vocabulary expert group vorgeschlagenen Policy Options umzusetzen.
Dies würde eine bessere Abbildung moderner Beschaffungsmärkte ermöglichen und dazu beitragen, dass Unternehmen passgenaue Ausschreibungen effizienter finden können.
Klärung der Veröffentlichungspflicht für Aufträge mit Binnenmarktrelevanz
Die europäische Rechtsprechung und die Mitteilungen der Europäischen Kommission haben klargestellt, dass das Kriterium der Binnenmarktrelevanz bei Unterschwellenvergaben dazu führt, dass europäisches Primärrecht insbesondere die Grundsätze des freien Warenverkehrs, der Niederlassungsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit sowie der Nichtdiskriminierung und Transparenz eingehalten werden muss. In der Praxis führt dies jedoch zu Unsicherheiten bezüglich der konkreten Umsetzung.
Es gibt keine einheitliche Regelung dazu, wo und in welcher Form solche Aufträge veröffentlicht werden müssen, damit Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten eine faire Teilnahmemöglichkeit erhalten. Während nationale Vergabeplattformen oder Amtsblätter genutzt werden können, ist unklar, ob diese eine hinreichende Verbreitung sicherstellen. Dies führt zu Rechtsunsicherheiten sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für potenzielle Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Wir regen daher an, dass die EU-Kommission für Aufträge mit Binnenmarktrelevanz eine Regelung schafft, ob und wie eine Veröffentlichung (ggf. im Tenders Electronic Daily (TED)) erfolgen soll, damit Rechtsklarheit hierüber hergestellt wird.
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Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash