Landtag Rheinland-Pfalz

Der rheinland-pfälzische Landtag hat die vergaberechtlichen Erleichterungen infolge der Flutkatastrophe erneut verlängert.

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Am 1. April 2022 hatte der Landtag erstmals eine besondere Ausnahmesituation festgestellt, die einen Verzicht auf die losweise Vergabe von öffentlichen Aufträgen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Kommunen rechtfertigt. Der Verzicht galt zunächst bis 31. März 2024 und wurde um ein Jahr bis 31. März 2025 verlängert.

In seiner Sitzung vom 20. Februar 2025 hat der Landtag den Verzicht erneut verlängert, und zwar bis zum 31. März 2027. Der Beschluss geschah im Nachgang zur Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes, dessen § 7 Abs.2 a als Rechtsgrundlage für den Verzicht auf den Losgrundsatz dient.

Vielzahl der Baumaßnahmen noch im Planungsstadium

Laut dem von allen Landtagsfraktionen angenommenen Antrag stellt der Landtag fest, dass der Wiederaufbau des Ahrtals eine in der Geschichte des Landes außerordentliche Herausforderung bleibe.
Nach wie vor zeige sich, dass sich eine Vielzahl der notwendigen Baumaßnahmen, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, des Wohnungsbaus und der öffentlichen Einrichtungen, noch im Planungsstadium befänden. Der Aufbau von Strukturen und die Koordination komplexer Projekte nehme mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich angenommen.

Die Umsetzung großvolumiger Baumaßnahmen werde in den kommenden Monaten nicht abgeschlossen sein. Vielmehr zeichne sich ab, dass viele Projekte erst in den nächsten zwei Jahren entscheidende Fortschritte machen können, da es sich um langfristige Vorhaben handelt, die sowohl eine solide Planungsgrundlage als auch verlässliche Ressourcen erfordern.

Eine Verlängerung der laufenden Maßnahmen auf zwei weitere Jahre sei erforderlich, um dem großen Umfang und der Komplexität der Aufgaben gerecht zu werden. Durch eine langfristige Perspektive könne sichergestellt werden, dass die betroffenen Regionen nachhaltig wiederhergestellt und zukunftsfähig gestaltet werden.

Titelbild: Landtag RLP / T. Silz