Die Textform wird in den verschiedenen Vergaberegimen an unterschiedlichen Stellen vorgeschrieben.

Der Nationale Normenkontrollrat schreibt der nächsten Bundesregierung Vereinfachungen des Vergaberechts und der öffentlichen Beschaffung ins Stammbuch.

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Bestehendes Maßnahmenpaket überarbeitet

Im Juli vergangenen Jahres hatte der Nationale Normenkontrollrat (NKR) bereits zehn Ziele für den Bürokratieabbau definiert und mit 60 konkreten Beispielen veranschaulicht. Dieses Maßnahmenpaket wurde nun überarbeitet und ergänzt.

Hinzugekommen sind weitere Beispiele, wie bürokratische Belastungen spürbar abgebaut werden können. Die Vorschläge basieren auf Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden und der öffentlichen Verwaltung.

Die Maßnahmen sollen aufzeigen, wo Hemmnisse bestehen und welche Schritte nötig sind, um spürbare Verbesserungen zu erreichen. Sie zielen darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten und den Verwaltungsvollzug effizienter zu gestalten.

Schwerpunkte liegen auf der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, der Neuordnung des Sozialleistungssystems und der Vereinfachung des Vergaberechts.

Zehn Ziele

Die zehn übergeordneten Ziele, denen jeweils verschiedene Maßnahmen zugeordnet sind, lauten:

  1. Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen
  2. Verwaltungsvollzug vereinfachen, Entscheidungsspielräume erweitern
  3. Digitale Kommunikation zum Regelfall machen
  4. Ehrenamtliches Engagement vereinfachen
  5. Sozialleistungssysteme und deren Verwaltung neu organisieren
  6. kleine und mittlere Unternehmen gezielt bürokratisch entlasten
  7. Gold-Plating bei Vorgaben der EU abbauen (gemeint sind deutsche Vorgaben, die über die der EU hinausgehen)
  8. Förderbedingungen vereinfachen
  9. Fachkräfteeinwanderung beschleunigen, Berufsanerkennung vereinfachen
  10. Vergaberecht und öffentliches Beschaffungswesen vereinfachen

Vergaberecht: Vereinfachung, Vereinheitlichung, Digitalisierung

Die Forderungen des Nationalen Normenkontrollrats zum Vergaberecht haben sich gegenüber der ersten Version aus dem vergangenen Jahr (zu finden in dieser Bundestagsdrucksache) nicht verändert:

Der NKR setzt sich hier für eine umfassende Vereinfachung ein. So sollen die vergaberechtlichen Regelungen auf Länderebene vereinheitlicht oder sogar abgeschafft werden. Zudem spricht sich der Rat für eine Erleichterung von Dringlichkeitsvergaben aus.

Die Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung soll durch die Möglichkeit virtueller mündlicher Verhandlungen vorangetrieben werden.

Schwellenwerte sollen weiter erhöht werden. Beispielhaft wird hier die freihändige Vergabe im Baubereich genannt, die bis zu einem Wert von 20.000 Euro möglich sein sollte.

„Good-Practice“-Beispiele sollen auf E-Vergabe-Plattformen integriert werden.

Bereits gestartete Initiativen fortsetzen

Die scheidende Bundesregierung hätte etliche Initiativen aus dem NKR-Papier angestoßen, von denen durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode leider viele Maßnahmen nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Das gilt bekanntermaßen auch für das Vergabetransformationspaket.

Deshalb sei es wichtig, dass die neue Bundesregierung an den aktualisierten Vorschlägen für konkreten Bürokratieabbau festhält und bereits gestartete Initiativen fortsetzt.

Quelle und Links

Titelbild: BCFC – shutterstock.com