
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ihre Vergaberichtlinie überarbeitet und die Hinweise und Vorschriften zur nachhaltigen Beschaffung geschärft.
Sozialverträgliche Beschaffung
Die letzte Version des Leitfadens stammt aus dem Juli 2024. Ihr gegenüber wurde vor allem der Abschnitt 8 Grundsatz der nachhaltigen Beschaffung überarbeitet. In ihm wird nun klarer als bislang zwischen umweltfreundlicher und sozialverträglicher Beschaffung unterschieden, letztere wird in einem neuen Abschnitt umrissen.
Öffentliche Auftraggeber können demnach in jeder Phase eines Vergabeverfahrens qualitative, soziale und umweltbezogene Aspekte einbeziehen. Zu sozialen Aspekten können auch Gleichstellungs- und gesellschaftspolitische Aspekte (etwa Barrierefreiheit, gemeinwohlorientierte Unternehmen) gezählt werden.
Trotz der großen Bedeutung und des Mehrwerts, den eine sozialverträgliche Beschaffung bedeutet, gelte es stets den sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand sicherzustellen und keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik zu nehmen.
Nachhaltigkeitsleitfaden
Über den gesamten Leitfaden hinweg wird der Bezug auf Umwelt durch den auf Nachhaltigkeit ersetzt. Dies betrifft insbesondere auch die vergaberechtlichen Anforderungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Leistungsbeschreibung im Abschnitt 7.2.1 (zuvor: Vergaberechtliche Anforderungen an Umweltkriterien in der Leistungsbeschreibung).
Vielfach wird auf den neuen Nachhaltigkeitsleitfaden der Stadt hingewiesen, der den bisherigen Umweltleitfaden ersetzt und der unter anderem verbindliche Vorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Beschaffung enthält. Gleichzeitig sei er als Anwendungshilfe bei der Beschaffung konkreter Produktgruppen zu verwenden.
Direktaufträge bis 5.000 Euro
Schon in der vorherigen Fassung der Vergaberichtlinie weicht die Hansestadt vom Trend steigender Wertgrenzen ab und wählt mit dem vereinfachten Beschaffungsverfahren einen eigenen Weg.
Bei Lieferungen und Dienstleistungen mit einem Auftragswert von bis zu 5.000 Euro können Aufträge ohne formelles Vergabeverfahren direkt erteilt werden, was auch für freiberufliche Leistungen gilt. Vergleichsangebote müssen nicht eingeholt werden, um die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Aus Wettbewerbsgründen sollte zwischen den beauftragten Unternehmen gewechselt werden. Die Behörde wird ermutigt, auch unterhalb dieser Wertgrenze in geeigneten Fällen Vergleichsangebote einzuholen. Wichtig ist, dass die Möglichkeit zur Direktvergabe nicht zur Umgehung verpflichtender Abrufe aus bestehenden Rahmenvereinbarungen genutzt werden darf. Die Auftragserteilung kann formlos erfolgen, wobei die Verwendung eines Auftragsschein-Vordrucks optional ist.
Vereinfachte Beschaffung bis 100.000 Euro
Das vereinfachte Beschaffungsverfahren kommt bei Auftragswerten unter 100.000 Euro zur Anwendung; erst ab diesem Schwellenwert gilt die UVgO vollständig. Die sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien des HmbVgG sind dabei in vollem Umfang zu berücksichtigen. Bei der Dokumentation sind bestimmte Mindeststandards einzuhalten, etwa die Erfassung der beteiligten Bieter, der wesentlichen Kommunikation sowie der Auswahlentscheidungen.
Zwischen verschiedenen Verfahrensarten wie der Verhandlungsvergabe und der beschränkten Ausschreibung kann frei gewählt werden, wobei das Rotationsprinzip bei der Auswahl der Bieter zu beachten ist. Besondere Regelungen gelten auch für die Losbildung, die Prüfungsreihenfolge bei der Angebotswertung sowie die Überprüfung der Eignung der Bieter.
Ausblick auf weitere Veränderungen im Hamburger Beschaffungswesen
Die neue Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL) ist seit dem 1. Januar 2025 gültig. Sie kann auf der Landingpage Vergaberecht des Internetangebots hamburg.de heruntergeladen werden.
Im Rahmen der Neuorganisation des Einkaufs der Freien und Hansestadt Hamburg wurden zum 1. Juli 2024 umfangreiche Veränderungen eingeleitet. Diese Reorganisation umfasst rechtliche, organisatorische und technische Anpassungen, um den Einkauf für zukünftige Herausforderungen optimal aufzustellen. Die Hamburgische Vergaberichtlinie soll daher weiterhin überarbeitet und aktualisiert werden.
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