Die Präqualifikation ist ein bewährtes Instrument, um die Eignungsprüfung im Vergabeverfahren effizienter zu gestalten. Sie dient als Hilfestellung, die sowohl den Nachweisaufwand für Unternehmen reduziert als auch den öffentlichen Auftraggebern eine vereinfachte Prüfung ermöglicht. In diesem Beitrag bündeln wir die wichtigsten Informationen zur Präqualifikation.

Was ist Präqualifikation?

Die Präqualifikation ist ein freiwilliges Verfahren, das Unternehmen ermöglicht, ihre Eignung für öffentliche Aufträge im Voraus nachzuweisen. Dabei lassen sich Unternehmen einmalig von einer Präqualifizierungsstelle auf ihre Eignung prüfen und in ein entsprechendes Verzeichnis eintragen. Geprüft werden dabei wesentliche Kriterien wie Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Situation.

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Rechtsgrundlagen

Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU sieht in Artikel 64 die Einführung amtlicher Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und die Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen vor.

Mit der Reform des Vergaberechts im April 2016 hat die Bundesregierung diese europaweiten Anforderungen an öffentliche Vergaben im Baubereich umgesetzt, indem sie die bereits bestehende VOB-Präqualifikation nicht nur fortführte, sondern stärkte.

Eine Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens, herausgegeben im September 2016 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, trifft Regelungen zur bundesweit einheitlichen Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens bei öffentlichen Bauaufträgen.

Für den Bereich der Liefer- und Dienstleistungen wurde die Präqualifikation in amtlichen Verzeichnissen in § 48 Abs. 8 VgV verankert, der den IHKs die Führung des amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe überträgt (siehe unten). Unterhalb des EU-Schwellenwerten stellt § 35 UVgO die Rechtsgrundlage dar.

Vorteile der Präqualifikation

Das Präqualifikationssystem bietet Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern diverse Vorteile. Für Unternehmen kann es die Ersparnis von Zeit und Kosten mit sich bringen, da die Beantragung und Zusammenstellung von Eignungsnachweisen für jedes Angebot reduziert wird.

Zugleich können Unternehmen ihre Zuverlässigkeit gegenüber öffentlichen und privaten Auftraggebern sowie Generalunternehmen dokumentieren. Durch die Einsehbarkeit der Liste für öffentliche Auftraggeber steigen die Chancen, auch bei beschränkten Ausschreibungen berücksichtigt zu werden. Zudem wird das Risiko formaler Ausschlüsse von Angeboten minimiert. Ein weiterer Vorteil ist die digitale Bereitstellung der Nachweise. Dies gewährleistet eine sichere und effiziente Verwaltung der Dokumente.

Öffentliche Auftraggeber profitieren von einem kostenfreien Zugang zum offiziellen Verzeichnis und können Eignungsnachweise bereits vor der Abgabe von Angeboten prüfen. Die Qualität der Eignungsprüfung kann durch akkreditierte Präqualifizierungsstellen gesteigert werden.

Ein besonderer Vorteil liegt in der fortlaufenden Aktualisierung der Nachweise, die täglich ihre Gültigkeit behalten. Abgelaufene Nachweise führen zur Entfernung aus dem Verzeichnis, was für Transparenz und Aktualität sorgt. Außerdem wird durch Verweise auf rechtliche Grundlagen wie die VOB/A und das SGB IV eine hohe Rechtssicherheit gewährleistet.

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Grenzen der Präqualifikation

Die Präqualifikation dient auf Seiten der Vergabestellen wie der Bewerber einer Erleichterung der Eignungsprüfung, sie greift ihr aber nicht vor. Dies bedeutet, dass die Eignungsfeststellung auch bei präqualifizierten Unternehmen in jedem Einzelfall der Vergabestelle obliegt.

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die bei einer Präqualifikation hinterlegten Referenzen und der Frage, ob diese für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand einschlägig sind.

Unternehmen sollten daher bei jeder Ausschreibung prüfen, ob bei den Referenzen ein bloßer Verweis auf die in der PQ-Datenbank hinterlegten im Einzelfall genügen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2022, Verg 19 / 22).

Präqualifikation im Baubereich

Präqualifikation im Rahmen der VOB ist die vorgelagerte auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise nach festgelegten Kriterien, insbesondere auf Basis der in § 6a VOB/A, § 6a EU VOB/A definierten Anforderungen. Die Kriterien sind in Anlage 1 der Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens (siehe Rechtsgrundlage) festgehalten.

Die Präqualifikation entspricht einer Zertifizierung mit dem Unterschied, dass die Gültigkeit nicht durch ein Zertifikat, sondern durch den aktuell gültigen Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen bestätigt ist.

PQ VOB – das amtliche Verzeichnis für die Präqualifikation im Baubereich

Das Präqualifikationssystem für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge wird seit 2005 von dem Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt.

Die Suche nach präqualifizierten Unternehmen ist über die Website des Vereins unter pq-verein.de möglich.

Wie können sich Bauunternehmen präqualifizieren?

Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können bei einer Präqualifizierungsstelle ihrer Wahl ihre Eignung für öffentliche Bauaufträge nachweisen. Verantwortlich für die Eintragung in die Liste sind diese sechs Präqualifizierungsstellen:

Präqualifikation im Liefer- und Dienstleistungsbereich

Recherche im amtlichen Verzeichnis

Für den Bereich der Liefer- und Dienstleistungen wird das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) von den Industrie- und Handelskammern gepflegt. Präqualifizierungsdatenbank ist unter amtliches-verzeichnis.ihk.de verfügbar und ermöglicht wie die PQ-VOB eine umfassende Recherchefunktion. Sie hat 2018 die PQ-VOL abgelöst.

Wie können sich Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen präqualifizieren?

Die Präqualifizierung nehmen Industrie- und Handelskammern oder die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen vor. Die DIHK bietet einen sogenannten Zuständigkeitsfinder an, der die Recherche nach Staat, Ort und Postleitzahl ermöglicht.

Sonderfälle Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Neben den bundesweiten PQ-Verzeichnissen bestehen zum Teil regionale Angebote.

So führt für die Berliner Region die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Präqualifizierung für Unternehmen aus allen Bundesländern aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich durch. Das dort geführte Verzeichnis ist das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV), welches hier verfügbar ist. Ähnliche Angebote bieten die Auftragsberatungsstellen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit dem sogenannten Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis für Mecklenburg-Vorpommern (ULV-MV) bzw. Brandenburg (ULV).

Präqualifikation in den cosinex Lösungen

Die Vergabeplattformen auf Basis des cosinex Vergabemarktplatz ermöglichen es Unternehmen, sowohl im Rahmen der Registrierung als auch nach der Registrierung im Bereich der Verwaltung der eigenen Stammdaten neben den Kontaktdaten auch die Registrierungsnummer (PQ-VOB) bzw. den Unternehmenscode zu hinterlegen, mit denen präqualifizierte Unternehmen in den PQ-Verzeichnissen eindeutig identifiziert werden können.

Im Rahmen von Beschränkten Ausschreibungen bzw. Freihändigen Vergaben können Vergabestellen in der Datenbank der bereits registrierten Unternehmen suchen und diejenigen auswählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen.

Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Anwender, die das Vergabemanagementsystem nutzen, wenn sie in den Unternehmensdatenbanken einer angeschlossenen Vergabeplattform recherchieren.

Präqualifikation im cosinex Blog